Der im Betriebsrentengesetz vorgesehene Einmalbeitrag zur Umstellung der Finanzierung der Insolvenzsicherung von Versorgungsanwartschaften ist nach heute verkündeten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts rechtmäßig. Die Klagen zweier Arbeitgeber gegen Einmalbeitrags-Bescheide des beklagten Pensions-Sicherungs-Vereins sind damit auch in letzter Instanz vor dem Bundesverwaltungsgericht erfolglos
Artikel lesen























