Versorgungszusagen an die Gesellschafter

Die §§ 1 bis 16 BetrAVG – und damit die Insolvenzsicherung für betriebliche Versorgungsansprüche – gelten auch für Personen, die nicht Arbeitnehmer sind, wenn ihnen Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung aus Anlass ihrer Tätigkeit für ein Unternehmen zugesagt worden

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Kein Auskunftsanspruch gegen die VBL

Den Versicherten steht im Rahmen des in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes eingeführten Betriebsrentensystems (hier: Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder – VBL) kein Anspruch auf Überschussbeteiligung durch Zuteilung und Gutschrift von Bonuspunkten in bestimmter Höhe zu. Schon daraus folgt,

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Fiktive Überschussbeteiligung bei der VBL

Den Versicherten steht im Rahmen des in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes eingeführten Betriebsrentensystems (hier: Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) zu.

Die Versicherten haben gleichwohl einen Anspruch, entsprechend den satzungsgemäßen Vorgaben an (fiktiven) Überschüssen beteiligt zu werden. Fehlen den

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Versorgungsausgleichskasse

Mit der Versorgungsausgleichskasse nimmt nun eine neue Pensionskasse den Betrieb auf, die mit der Strukturreform des Versorgungsausgleichsrechts im September 2009 beschlossen worden war. In die Versorgungsausgleichskasse können zukünftig nach einer Scheidung die Betriebsrentenansprüche des ausgleichsberechtigten Ehepartners fließen.

Nach der Reform

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Insolvenzsicherung von Betriebsrenten und die Unterstützungskasse

Dem System der Insolvenzsicherung betrieblicher Versorgungszusagen nach dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG) liegt die verfassungsrechtlich zulässige Strukturentscheidung zugrunde, nur diejenigen Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung gegen eine Insolvenz des Arbeitgebers zu sichern, bei denen die von einer Versorgungszusage Begünstigten ausschließlich einen Rechtsanspruch gegen

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Weihnachtsgeld für Betriebsrentner

Gewährt ein Arbeitgeber seinen Betriebsrentnern in drei aufeinanderfolgenden Jahren vorbehaltlos eine Weihnachtsgratifikation in gleicher Höhe, so entsteht dadurch eine betriebliche Übung, die ihn zur Zahlung auch in den Folgejahren verpflichtet. Erklärt er den Betriebsrentnern gegenüber zu einem späteren Zeitpunkt, er

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Betriebsrentenanpassung im Krisenkonzern

Die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers rechtfertigt die Ablehnung einer Betriebsrentenanpassung insoweit, als das Unternehmen dadurch übermäßig belastet und seine Wettbewerbsfähigkeit gefährdet würde. Diese Voraussetzung ist dann erfüllt, wenn der Arbeitgeber annehmen darf, dass es ihm mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nicht möglich

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Die geänderte Betriebsrentenzusage im Versorgungsausgleich

Bei der zeitratierlichen Ermittlung des Ehezeitanteils eines betrieblichen Anrechts beeinflusst eine Teilzeitbeschäftigung des Versorgungsberechtigten die Dauer seiner Betriebszugehörigkeit grundsätzlich nicht.

Im schuldrechtlichen Versorgungsausgleich sind Änderungen der für ein auszugleichendes Anrecht maßgebenden Regelung (z.B. Gesetz, Satzung oder Versorgungsordnung) beachtlich, wenn sie

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Übergangsbezüge

Wird das „Pensionsalter“ von der Vollendung des 65. Lebensjahres auf die Vollendung des 60. Lebensjahres herabgesetzt und werden zum Ausgleich für die frühere Beendigung des Arbeitsverhältnisses „Übergangsbezüge“ ab Eintritt in den Ruhestand bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres gezahlt, so

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Betriebsrenten in der Unternehmenskrise

Kann ein Unternehmen in der Krise die Betriebsrentenvereinbarung aufkündigen und die erteilten Versorgungszusagen wegen wirtschaftlicher Notlage widerrufen? Diese Frage stellt sich dem Hessischen Landesarbeitsgericht derzeit in insgesamt 543 Berufungsverfahren, in denen es Betriebsrentenzusagen der Fa. YMOS AG geht, die von

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Versorgungsausgleich nach Rentenbeginn

Bezieht ein Ehegatte im Zeitpunkt der Entscheidung über den Versorgungsausgleich bereits eine Rente, ist der auf das Ende der Ehezeit bezogene Ehezeitanteil dieser laufenden Rente und nicht der Ehezeitanteil einer zuvor gegebenen Anwartschaft in den Versorgungsausgleich einzubeziehen.

Weil der Versorgungsausgleich

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Betriebsrentenanpassung im Konzern

Bei der Anpassung der Betriebsrenten kommt es auf die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers an, der die betriebliche Altersversorgung schuldet. Auch wenn es sich beim versorgungspflichtigen Arbeitgeber um eine konzernabhängige Tochtergesellschaft handelt, sind grundsätzlich seine eigenen wirtschaftlichen Verhältnisse maßgebend. Auf eine

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Betriebliche Witwenrente

In der Betrieblichen Altersversorgung ist, wie der Bundesgerichtshof jetzt entschieden hat, die als Prozentsatz der Rente des Hauptberechtigten definierte Hinterbliebenenrente auch dann aus dem ungekürzten Versorgungsanspruch zu berechnen, wenn bereits der Hauptberechtigte eine nach § 7 Abs. 3 BetrAVG gekürzte

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Nachrichten

Überversorgung bei Unterstützungskasse

Die für die Bemessung von Pensionsrückstellungen in ständiger BFH-Rechtsprechung geltenden sogenannten Überversorgungsgrundsätze sind nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs auch auf Zuwendungen eines Trägerunternehmens an eine Unterstützungskasse nach § 4d EStG anzuwenden.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 19. Juni 2007 –

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