Die Versteigerung anwaltlicher Dienstleistungen in einem Internetauktionshaus ist nach einem jetzt bekannt gewordenen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts nicht berufswidrig.
Der Beschwerdeführer ist Fachanwalt für Familienrecht. Er bot Beratungen in einem Internetauktionshaus an. Dabei handelte es sich um zwei “Beratungen bis 60
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