In einem vor dem Gerichtshof der Europäischen Union anhängigen Kartellverfahren u.a. der Akzo Nobel hat jetzt die Generalanwältin ihre Schlussanträge vorgelegt, die aufhorchen lassen: Nach Ansicht von Generalanwältin Juliane Kokott gilt das Anwaltsgeheimnis in Kartellverfahren der EU-Kommission nicht für Syndikusanwälte.
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