Die im Spaltungsplan vorgesehenen Vermögenszuordnungen – als verdeckte Gewinnausschüttung

Eine verdeckte Gewinnausschüttung ist anzunehmen, wenn eine Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter unter sonst gleichen Umständen nicht gewährt hätte.

Dabei kann die

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Steuerermäßigung für gewerbliche Einkünfte – bei mehrstöckigen Mitunternehmerschaften

Die Begrenzung des Steuerermäßigungsbetrags nach § 35 Abs. 1 Satz 5 EStG ist betriebsbezogen zu ermitteln.

Bei mehrstöckigen Mitunternehmerschaften ist der für den Schlussgesellschafter festgestellte anteilige Gewerbesteuer-Messbetrag zum Zwecke dieser Ermittlung aufzuteilen, soweit er auf verschiedene Mitunternehmerschaften entfällt.

Der Steuerermäßigungsbetrag

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Schätzung mit (Un-)sicherheitszuschlag

Auch die griffweise Schätzung in Form eines (Un-)Sicherheitszuschlags muss schlüssig, wirtschaftlich möglich und vernünftig sein; deshalb muss das Ergebnis dieser Schätzung vom Finanzgericht ausreichend begründet und auf seine Plausibilität hin überprüft werden.

Die Hinzuschätzung in Form eines (Un-)Sicherheitszuschlags (hier: von

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Geldeinwurfautomaten als Kassen

Geldspeicher von Geldeinwurfautomaten sind Kassen. Daher ist bei ihrer Leerung der Bestand zu zählen und das Ergebnis aufzuzeichnen, um die Kassensturzfähigkeit zu gewährleisten.

Gemäß § 146 Abs. 1 Satz 2 AO „sollen“ Kasseneinnahmen und Kassenausgaben täglich festgehalten werden. Hierdurch wird

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