Gewinnfeststellungsbescheid – und die Klagebefugnis ausgeschiedener Gesellschafter

Nach ständiger Rechtsprechung kann ein Gewinnfeststellungsbescheid eine Vielzahl selbständiger und damit auch selbständig anfechtbarer Feststellungen enthalten, die eigenständig in Bestandskraft erwachsen und deshalb für die in dem nämlichen Bescheid getroffenen und rechtlich nachgelagerten Feststellungen Bindungswirkung entfalten können.

Solche selbständigen Regelungen

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Realteilung – echt oder unecht?

Die Grundsätze der Realteilung gelten sowohl für die Auflösung der Mitunternehmerschaft und Verteilung des Betriebsvermögens („echte Realteilung“) als auch für das Ausscheiden (mindestens) eines Mitunternehmers unter Mitnahme von mitunternehmerischem Vermögen aus einer zwischen den übrigen Mitunternehmern fortbestehenden Mitunternehmerschaft („unechte Realteilung“).

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Gewinnfeststellungsbescheid – und sein Inhalt

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs enthält ein Gewinnfeststellungsbescheid eine Vielzahl selbständiger und damit auch selbständig anfechtbarer Feststellungen, die eigenständig in Bestandskraft erwachsen und deshalb für die im Bescheid getroffenen und rechtlich nachgelagerten Feststellungen Bindungswirkung entfalten können.

Solche selbständige Regelungen (Feststellungen)

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Zahlungen vom gemeinsamen Ehegatten-Konto

Zahlungen von einem gemeinsamen Konto der Ehegatten gelten unabhängig davon, aus wessen Mitteln das Guthaben auf dem Konto stammt, jeweils für Rechnung desjenigen geleistet, der den Betrag schuldet, sofern keine besonderen Vereinbarungen getroffen wurden.

Wie der Große Bundesfinanzhof des Bundesfinanzhofs

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Schätzung des Wareneinkaufs

Die Schätzung der Höhe der durch einen Wareneinkauf entstandenen Betriebsausgaben setzt voraus, dass sich das Finanzamt bzw. das Finanzgericht die volle Überzeugung davon verschafft hat, ob und ggf. in welchem Umfang ein Wareneinkauf durch den Steuerpflichtigen stattgefunden hat. Hierbei sind

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Bundesfinanzhof

Wirtschaftlicher Vorteil aus einer Vertragsarztzulassung – und die Zuordnung der Anschaffungskosten

Wird der wirtschaftliche Vorteil aus einer Vertragsarztzulassung -wie im Streitfall- zum Gegenstand eines Veräußerungs- und Anschaffungsgeschäfts gemacht, ist Erwerber dieses immateriellen Wirtschaftsguts derjenige, der die Anschaffungskosten hierfür trägt oder dem sie steuerrechtlich zuzuordnen sind.

Trägt der Neugesellschafter einer Gemeinschaftspraxis, der

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Unterhaltsstreit – und die Prozesskosten als außergewöhnliche Belastungen

Kosten in Zusammenhang mit dem familiengerichtlichen Verfahren zum Kindesunterhalt, dem nachehelichen Unterhalt sowie dem Aufenthaltsbestimmungs- und Besuchsrecht sind nicht als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd zu berücksichtigen.

Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher

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