Bundesfinanzhof (BFH)

Vorweggenommene Erbfolge – die Vermögensübertragung als Rente oder dauernde Last

Die wiederkehrenden Leistungen sind dann nicht als Leibrente, sondern als dauernde Last anzusehen, wenn zwar die Abänderbarkeit der Barleistungen bei wesentlich veränderten Lebensbedürfnissen (Heimunterbringung, Pflegebedürftigkeit) ausgeschlossen wird, der Vermögensübernehmer sich jedoch in nennenswertem Umfang verpflichtet, selbst Pflege- und Betreuungsleistungen zu

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Der Motorschaden am Behinderten-Fahrzeug

Die Aufwendungen für Kfz-Motorschaden eines Behinderten können nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden.

Außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 Abs. 1, Abs. 3 EStG sind anzunehmen, wenn dem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen erwachsen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse,

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