Ist für die Online-Buchung einer Fahrkarte zwingend die Anrede „Frau“ oder „Herr“ zu wählen und eine geschlechtsneutrale Alternative fehlt, kann das zu einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts führen. Mit dieser Begründung hat das Landgericht Frankfurt am Main in dem hier vorliegenden Fall der Klage einer Person nicht-binären Geschlechts wegen Diskriminierung
Lesen