Architektenhonorar für die Brandschutzplanung

Zu den vom Preisrecht der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure erfassten Grundleistungen der konstruktiven Gebäudeplanung gehören auch Leistungen der Brandschutzplanung. Im Zusammenhang mit dieser Planung in Auftrag gegebene Besondere Leistungen des Brandschutzes sind nicht zu vergüten, wenn eine schriftliche Honorarvereinbarung

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Gerichtsgebäude

Sekundärhaftung für Bauingenieure

Die zur Sekundärhaftung des Architekten entwickelten Grundsätze sind grundsätzlich nicht auf Sonderfachleute anwendbar.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs obliegt dem umfassend beauftragten Architekten im Rahmen seiner Betreuungsaufgabe nicht nur die Wahrung der Auftraggeberrechte gegenüber den Bauunternehmern, sondern auch und zunächst

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Insolvenzverschleppung durch Architekten

Die Verurteilung eines Architekten wegen Insolvenzverschleppung – bezogen auf seine Eigenschaft als Geschäftsführer und Liquidator einer GmbH – rechtfertigt nach dem Hamburgischen Architektengesetz nicht ohne weiteres die Annahme, dass er zur Erfüllung der Berufsaufgaben eines Architekten ungeeignet ist.

Der Tatbestand

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Aufrechnungsverbot in Architektenverträgen

Die von einem Architekten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Architektenvertrages verwandte Klausel

„Eine Aufrechnung gegen den Honoraranspruch ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig“

(§ 4 Nr. 4.5 der Allgemeinen Vertragsbestimmungen zum Einheits-Architektenvertrag) ist gemäß § 9

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Die Genehmigungsplanung des Architekten

Ein Architekt, der sich zur Erstellung einer Genehmigungsplanung verpflichtet, schuldet als Werkerfolg grundsätzlich eine dauerhaft genehmigungsfähige Planung. Etwas anderes gilt dann, wenn der Auftraggeber das Risiko der Genehmigungsfähigkeit der Planung aufgrund vertraglicher Vereinbarung übernimmt.

Es können bauordnungsrechtliche Bedenken von solchem

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Architektenrecht bleibt Ländersache

Die Bundesregierung geht nicht davon aus, dass eine bundeseinheitliche Regelung für Zugangsvoraussetzungen und Berufspflichten von Architekten geschaffen werden kann. In einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage aus dem Deutschen Bundestag heißt es, die unterschiedlichen Regelungen der Architektengesetze auf

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Berufshaftpflichtversicherung – Versicherungspflicht für Architekten

Weil er keine Berufshaftpflichtversicherung vorgehalten und deshalb seine Berufspflichten schuldhaft verletzt hat, hat das Verwaltungsgericht Mainz als Berufsgericht für Architektenberufe einem freien Architekten eine Geldbuße auferlegt.

Dem (rheinland-pfälzischen) Berufsgericht für Architektenberufe beim Verwaltungsgericht Mainz obliegt die Ahndung von schuldhaften Berufspflichtverletzungen

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Freier Architekt

Die Bestimmung des § 2 des Baukammerngesetzes Nordrhein-Westfalen, wonach die Tätigkeit als Architekt im Land Nordrhein-Westfalen unter dieser Bezeichnung grundsätzlich nur ausüben darf, wer in die Architektenliste der zuständigen Architektenkammer des Landes eingetragen ist, stellt eine Marktverhaltensregelung im Sinne des

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Die Preisgelder eines Architekten

Preisgelder eines freiberuflich tätigen Architekten gehören nach einem Urteil des Finanzgerichts Münster zu dessen steuerpflichtigen Betriebseinnahmen, wenn die Preisverleihung betriebsbezogen ist und das Preisgeld wirtschaftlich den Charakter eines leistungsbezogenen Entgelts hat.

Die Kläger, Gesellschafter einer Architekten-GbR, erhielten für die Planung

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Mangel durch übermäßigen Aufwand

Ein Mangel eines Ingenieurwerkes (Architektenwerkes ) kann auch dann vorliegen, wenn die Planung zwar technisch funktionstauglich ist, aber gemessen an der vertraglichen Leistungsverpflichtung ein übermäßiger Aufwand betrieben wird. Denn ein Vertrag über eine Planungsleistung ist, so der Bundesgerichtshof in einer

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