Die Verfahrenkostenhilfe kann versagt werden, wenn die betreffende Person nicht über alle Angaben umfassend aufrichtig vorträgt.
So das Amtsgericht Hannover in dem hier vorliegenden Fall eines unterhaltspflichtigen Vaters, der seine Unterhaltsschuld für seinen 2006 geborenen Sohn auf Null reduzieren wollte
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