Bundesfinanzhof (BFH)

Beschwerdebegründung per E-Mail

Die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde, die ein Steuerbevollmächtigter durch eine einfache E-Mail mit PDF-Anlage im Jahr 2022 an den Bundesfinanzhof übermittelt, ist gemäß § 52a FGO formunwirksam und deshalb unbeachtlich.

Nach § 116 Abs. 3 Satz 1 FGO ist die Nichtzulassungsbeschwerde

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Deutsche Bank

Avalprovisionen als Schuldzinsen

Schuldzinsen gemäß § 4 Abs. 4a Satz 1 EStG sind nach Maßgabe eines ertragsteuerrechtlich weiten Begriffsverständnisses alle Leistungen, die ein Schuldner für die Überlassung (Nutzung) von Kapital an den Gläubiger zu erbringen hat, und darüber hinaus alle Aufwendungen zur Erlangung

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Geldrechner

Korrektur eines unrechtmäßigen Betriebsausgabenabzugs – und die Zurechnung des Mehrgewinns bei einem Mitunternehmer

Ein Mehrgewinn, der aus der Korrektur nicht betrieblich veranlasster Betriebsausgaben stammt und im laufenden Gesamthandsgewinn enthalten ist, ist bei der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung abweichend vom allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel zuzurechnen, wenn die zugrundeliegenden Aufwendungen ausschließlich einem Mitunternehmer zugutegekommen sind. Für die Zurechnung eines

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Steinbruch

Die Kiesgrube – und die Absetzungen für Substanzverringerung bei der Personengesellschaft

Ein zur Inanspruchnahme von Absetzungen für Substanzverringerung berechtigender Anschaffungsvorgang liegt auch dann vor, wenn eine Personengesellschaft einen Bodenschatz entgeltlich von ihrem Gesellschafter erwirbt und das Veräußerungsgeschäft einem Fremdvergleich standhält. Ein entsprechender Anschaffungsvorgang ist steuerrechtlich nicht anzuerkennen, wenn die getroffenen Vereinbarungen

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