Bundesfinanzhof (BFH)

Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos – und das Drittanfechtungsrecht der GmbH-Gesellschafter

Wird ein Drittanfechtungsrecht der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft hinsichtlich der gesonderten Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos bejaht, ist jedenfalls nicht ernstlich zweifelhaft, dass die Gesellschafter den sich aus § 166 AO ergebenden Beschränkungen unterworfen sind.

Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs

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Bundesfinanzhof (BFH)

Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag – und der AdV-Antrag

Der Antrag, die Vollziehung eines Vorauszahlungsbescheids über Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag auszusetzen, ist regelmäßig hinsichtlich des Vorauszahlungsbescheides über Solidaritätszuschlag mangels Rechtsschutzinteresses unzulässig, wenn die Antragstellerin den diesbezüglichen Antrag ausschließlich mit Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des Vorauszahlungsbescheids über Körperschaftsteuer begründet hat.

Der

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Senior

Steuerschädliche Vorbehalte bei der Pensionszusage

Enthält eine Pensionszusage einen Vorbehalt, demzufolge die Pensionsanwartschaft oder Pensionsleistung gemindert oder entzogen werden kann, ist die Bildung einer Pensionsrückstellung steuerrechtlich nur zulässig, wenn der Vorbehalt positiv -d.h. ausdrücklich- einen nach der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannten, eng begrenzten Tatbestand normiert, der

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Bordell

Straßenprostitution als Gewerbebetrieb

Selbständig tätige Prostituierte erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb.

Die materiell-rechtliche Auffassung des Finanzgerichts Köln, dass selbständig tätige Prostituierte gewerbliche Einkünfte erzielen, entspricht seit dem Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs vom 20.02.2013 der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung.

Ob die Prostitution auf der

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Bibliothek

Einkommensteuer auf’s Promotionsstipendium

Leistungen aus einem Promotionsstipendium können der Einkommensteuer unterliegen. Dies ist nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs jedenfalls dann der Fall, wenn der Stipendiat eine wirtschaftliche Gegenleistung zu erbringen hat und keine Steuerbefreiungsvorschrift eingreift.

  1. Leistungen aus einem Stipendium, die keiner gegenüber
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