Wohngeld bei Drittstaatsangehörigen

Nach der Richtlinie 2003/109/EG, Art 11 Abs 4 können die Mitgliedstaaten die Gleichbehandlung bei Sozialhilfe und Sozialschutz auf die Kernleistungen beschränken. Bei der Aufteilung des Wohngeldes als eine Kernleistung dürfen aber langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige und Unionsbürger nicht durch nationale oder

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Ein Girokonto für Pro Deutschland?

Eine Sparkasse kann einem Landesverband einer Partei die Einrichtung eines Girokontos nicht verweigern, wenn bereits andere Landesverbände dort ein Konto führen. Diesem Anspruch auf Gleichbehandlung steht auch eine kritische Meinungsäußerung des Landesvorsitzenden der Partei an der Sparkasse nicht entgegen.

So

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Bundesfinanzhof

Vergnügungssteuer und die steuerliche Belastungsgleichheit

Art. 3 Abs. 1 GG for­dert die Gleich­be­hand­lung nur in­ner­halb des Be­reichs ei­ge­ner Rechts­set­zungs­ge­walt. Daher be­grün­det eine ab­wei­chen­de Re­ge­lung der Steu­er­er­he­bung und -be­mes­sung im Zu­stän­dig­keits­be­reich eines an­de­ren Norm­ge­bers grund­sätz­lich keine Ver­let­zung der steu­er­li­chen Be­las­tungs­gleich­heit.

Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 24. Februar 2012

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Zu alt als Gemeinderat

Auch bei der Besetzung der Stelle des Ersten Gemeinderates einer Gemeinde sind die Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes zu beachten. bei einem Verstoß dagegen steht dem Betroffenen ein Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Entschädigung zu.

Mit diesem Urteil hat das Niedersächsische

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Zusammenlebende Geschwister sind keine Lebenspartnerschaft – auch nicht in der Erbschaftsteuer

Zusammenlebenden Geschwistern stehen nicht dieselben erbschaftsteuerlichen Vergünstigungen wie Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern zu. Er sah in der erbschaftsteuerlichen Ungleichbehandlung der Geschwistergemeinschaft mit Ehe- und eingetragnen Lebenspartnern keine Verletzung von Grundrechten.

In einem jetzt vom Finanzgericht Köln entschiedenen Verfahren klagten die

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Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz bei der Erfüllung vertraglicher Pflichten

Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz kommt nicht zur Anwendung, wenn der Arbeitgeber ausschließlich normative oder vertragliche Verpflichtungen erfüllt.

Der Gleichbehandlungsgrundsatz gebietet dem Arbeitgeber, seine Arbeitnehmer oder Gruppen von Arbeitnehmern, die sich in vergleichbarer Lage befinden, bei Anwendung einer selbst gesetzten Regel gleichzubehandeln.

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NPD ins Bürgerhaus

Der NPD kommt bei ihren Veranstaltungen derzeit zugute, dass sie nicht verboten ist und damit die gleichen Rechte genießt, wie andere Parteien: So hat jetzt das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt die Stadt Hohenmölsen verpflichtet, ihr Bürgerhaus auch an die NPD zu vermieten:

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Gleichbehandlung bei Gehaltserhöhungen

Der Gleichbehandlungsgrundsatz gebietet dem Arbeitgeber, seine Arbeitnehmer oder Gruppen von Arbeitnehmern, die sich in vergleichbarer Lage befinden, bei Anwendung einer selbst gesetzten Regel gleich zu behandeln. Damit verbietet der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht nur die willkürliche Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer innerhalb der Gruppe,

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Gleichbehandlung in der Wohnungsbaugenossenschaft

Der für eine Wohnungsbaugenossenschaft bestehende genossenschaftliche Gleichbehandlungsgrundsatz besteht nicht uneingeschränkt und völlig losgelöst vom vorherigen Verhalten des Mieters, wie jetzt der Bundesgerichtshof im Fall einer Mieterhöhung nur gegenüber einem einzelnen Mieter einer Genossenschaftswohnung entschied.

Die Klägerin des jetzt vom Bundesgerichtshofs

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Gleichbehandlung bei Lohnerhöhungen

Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verpflichtet einen Arbeitgeber, seine Arbeitnehmer bei Anwendung einer selbst gesetzten Regelung gleich zu behandeln. Deshalb darf er, wie das Bundesarbeitsgericht jetzt urteilte, auch im Falle einer freiwillig gewährten allgemeinen Lohnerhöhung Unterschiede nur aus sachlichen Gründen machen. Der

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