Bei der Wahl eines neuen Beigeordneten ist das Informationsrecht der Mitglieder des Gemeinderats hinreichend gewahrt, wenn diese Einblick in die Bewerbungsunterlagen der letztendlich zur Wahl stehenden Bewerber nehmen konnten. Weitere Einsichtsrechte, etwa in die Unterlagen eines von der Gemeinde eingeschalteten
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