In einer nordrhein-westfälischen Kreisverwaltung steht grundsätzlich dem Landrat und nicht dem Kreistag die Organisationshoheit und die Personalhoheit zu. Mit dieser Begründung hat jetzt das Verwaltungsgericht Düsseldorf den Eilantrag des Kreistages des Kreises Wesel abgelehnt, die Besetzung von zum 1. Juni
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