Eine Kreisumlage kann auch progressiv gestaltet werden und damit finanzstarke Kommunen stärker belasten. So beurteilte das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz jetzt die Kreisumlage des Eifelkreises Bitburg-Prüm für das Jahr 2009 auch insoweit für rechtmäßig, als der Kreis durch eine progressive
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