Berliner Mietspiegel

Der Berliner Mietspiegel 2015 ist nach Einschätzung des Landgerichts Berlin wohl doch als Schätzungsgrundlage zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete geeignet.

Das Landgericht Berlin hat in zwei Berufungsverfahren den Mietspiegel 2015 als ausreichende Schätzungsgrundlage (d.h. als sogenannten einfachen Mietspiegel) angesehen und

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Bekleidungsgeschäft

Berliner Mietspiegel

Der Berliner Mietspiegel 2013 ist nach Ansicht des Landgerichts Berlin als einfacher Mietspiegel hinreichende Schätzungsgrundlage für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete.

In dem hier entschiedenen Fall hat das Landgericht Berlin die Frage offen gelassen, ob es sich bei dem Berliner

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Aktenvermerk

Berliner Mietspiegel

Das Amtsgericht Charlottenburg beurteilt den Berliner Mietspiegel 2013 als nicht nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt. Ihm kommt daher keine gesetzliche Vermutungswirkung gemäß § 558 d Abs. 3 BGB zu.

Nach Ansicht des Amtsgerichts ist die von den Erstellern des Mietspiegels

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Der qualifizierte Mietspiegel

Zu den Anforderungen an das Vorliegen eines qualifizierten Mietspiegels hat sich der Bundesgerichtshof erneut – und wiederum im Hinblick auf den Berliner Mietspiegel – geäußert und dabei seine nochmals bestätigt:

Bei der dem Tatrichter obliegenden Prüfung, ob die konkret vom

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Mieterhöhung wegen Kernsanierung

Die Generalsanierung eines Gebäudes führt bei einer späteren auf den Mietspiegel gestützten Mieterhöhung nicht zu einer Änderung der Baujahrsklassifizierung. Das Gebäude ist nach wie vor mit dem ursprünglichen Baujahr und nicht mit dem Jahr der Kernsanierung einzustufen.

Mit dieser Begründung

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Schreibmaschine

Mieterhöhung per Mietspiegel

Ein Vermieter hat kann Mieterhöhungsverlangen auf einen für die Nachbarstadt erstellten Mietspiegel stützen, der von dem örtlichen Mieterverein, dem örtlichen Haus- und Gründeigentümerverein sowie dem Bürgermeisteramt gemeinsam erstellt worden ist, wenn für die eigene Stadt kein Mietspiegel vorliegt und die

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Geschäftsmann

Mieterhöhung nach Mietspiegel

Nimmt der Vermieter zur Begründung seines Mieterhöhungsverlangens auf einen Mietspiegel Bezug und ist dieser gegen eine geringe Schutzgebühr von jedermann bei den örtlichen Mieter- und Vermietervereinigungen erhältlich, braucht nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshof der Mietspiegel dem Mieterhöhungsverlangen nciht beigefügt

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Regierungsviertel

Mieterhöhungsverlangen und Mietspiegel

Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs ist es für ein ordnungsgemäßes Mieterhöhungsverlangen nicht erforderlich, den Mietspiegel beizufügen, wenn dieser im Kundencenter des Vermieters eingesehen werden kann.

Die Beklagten des jetzt vom BGH entschiedenen Fall sind Mieter einer Wohnung der Klägerin

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