Für Grenzgänger, die in Deutschland wohnen, aber in den Niederlanden einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgehen, besteht in Deutschland kein Anspruch auf Kindergeld. Nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 EStG hat zwar derjenige für Kinder Anspruch auf Kindergeld, wer im Inland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Diese Voraussetzungen erfüllte
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