Der Bausparvertrag – und die Bonuszinsen

Bonuszinsen aus einem Bausparvertrag fließen dem Steuerpflichtigen nicht bereits mit dem jährlichen Ausweis der Zinsen auf einem von der Bausparkasse geführten Bonuskonto zu, wenn ein Anspruch auf die Bonuszinsen nur nach einem Verzicht auf das Bauspardarlehen entsteht, die Bonuszinsen erst bei Auszahlung des Bausparguthabens fällig werden und über sie nur

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Die verspätete Gehaltszahlungen – ud der ermäßigt besteuerte Arbeitslohn für mehrjährige Tätigkeit

Vergütungen für eine mehrjährige Tätigkeit i.S. des § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG setzen die zweckbestimmte Verknüpfung der Vergütung mit der Tätigkeitsdauer voraus. Es reicht nicht aus, dass Arbeitslohn in einem anderen Veranlagungszeitraum als demjenigen zufließt, zu dem er wirtschaftlich gehört, und dort mit weiteren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

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Einkünfte aus Kapitalvermögen – und ihr Zufluss bei gespaltener Gewinnverwendung

Ein zivilrechtlich wirksamer Gesellschafterbeschluss, nach dem die Gewinnanteile von Minderheitsgesellschaftern ausgeschüttet werden, der auf den Mehrheitsgesellschafter gemäß seiner Beteiligung entfallende Anteil am Gewinn hingegen nicht ausgeschüttet, sondern in eine gesellschafterbezogene Gewinnrücklage eingestellt wird, ist grundsätzlich auch steuerlich anzuerkennen. Eine solche Einstellung in die gesellschafterbezogene Gewinnrücklage führt auch beim beherrschenden Gesellschafter

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Kalender

Tantiemen – und ihr Zufluss bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern

Einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer fließen Einnahmen aus Tantiemeforderungen gegen seine Kapitalgesellschaft, die die Gesellschaft ihrem beherrschenden Gesellschafter schuldet und die sich bei der Ermittlung des Einkommens der Kapitalgesellschaft ausgewirkt haben, bereits bei Fälligkeit zu. Fällig wird der Tantiemeanspruch mit der Feststellung des Jahresabschlusses, sofern die Vertragsparteien nicht zivilrechtlich wirksam und fremdüblich eine

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Nicht laufend gezahlten Arbeitslohn – und der Zuflusszeitpunkt

Arbeitslohn aus Beiträgen des Arbeitgebers zu einer Direktversicherung des Arbeitnehmers für eine betriebliche Altersversorgung fließt dem Arbeitnehmer nicht schon mit Erteilung der Einzugsermächtigung durch den Arbeitgeber zugunsten des Versicherungsnehmers zu. Der Zufluss erfolgt erst, wenn der Arbeitgeber den Versicherungsbeitrag tatsächlich leistet. Der Arbeitnehmer bezieht nicht laufend gezahlten Arbeitslohn (sonstige Bezüge)

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Zufluss von Zinsen aus einem Lebensversicherungsvertrag – und die Verschiebung des Fälligkeitszeitpunkts

Wird ein Lebensversicherungsvertrag vor Ablauf der Versicherungslaufzeit durch Änderung von Laufzeit, Versicherungssumme, Versicherungsprämie und Prämienzahlungsdauer geändert, ohne dass eine solche Vertragsänderung von vornherein vertraglich vereinbart war oder einem Vertragspartner bereits im ursprünglichen Vertrag eine Option auf eine Änderung der Vertragsbestandteile eingeräumt worden ist, liegt hinsichtlich der Änderungen in ertragsteuerlicher Hinsicht

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Börsenmakler – und seine Aktien vom Börsenbetreiber

Werden einem selbstständigen Kursmakler Anteile einer AG zur Erfüllung seiner Courtageforderung übertragen, gelangen die Anteile im Erwerbszeitpunkt in das Betriebsvermögen. Ihre spätere Entnahme ist dadurch nicht ausgeschlossen. Zum Betriebsvermögen (§ 4 Abs. 1, § 5 EStG) gehören alle Wirtschaftsgüter, die aus betrieblicher Veranlassung angeschafft, hergestellt oder eingelegt werden. Eine betriebliche

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Der Verzicht auf Teilauszahlungen in der Lebensversicherung

Bei einer Lebensversicherung gegen Einmalzahlung ist ein vor dem Laufzeitende erklärter Verzicht des Versicherungsnehmers auf vertraglich vereinbarte Teilauszahlungsansprüche allenfalls eine Stundung, nicht aber eine Schuldumschaffung (Novation) der Ansprüche, so dass kein Zufluss von Einnahmen in Höhe dieser Ansprüche nach § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG gegeben ist. Einnahmen aus

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Realisierungszeitpunkt eines Auflösungsverlusts bei insolvenzfreier Liquidation

Maßgebender Realisierungszeitpunkt des nach § 17 Abs. 4 EStG zu berücksichtigenden Auflösungsverlusts ist auch im Fall einer Nachtragsliquidation derjenige, in dem mit einer Auskehrung von Gesellschaftsvermögen an den Gesellschafter und mit einer wesentlichen Änderung der durch die Beteiligung veranlassten Aufwendungen nicht mehr zu rechnen ist. Fallen im Rahmen der Nachtragsliquidation

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Besteuerung von Scheinrenditen in Schneeballsystemen

Verlangt ein Anleger die Auszahlung fälliger Zins- oder Anlagebeträge vom Betreiber eines Schneeballsystems, ist für die Prüfung von dessen Leistungsfähigkeit und -bereitschaft im Zeitpunkt einer Gutschriftserteilung oder der Vereinbarung, Renditen wiederanzulegen, nicht erheblich, in welchem Umfang der Anleger Bemühungen entfaltet, um seinen Auszahlungswunsch durchzusetzen, sondern wie der Betreiber des Schneeballsystems

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Arbeitslohn durch Genussrechtsverkauf

Kann der Arbeitnehmer die von seinem Arbeitgeber erworbenen Genussrechte nur dadurch verwerten, dass er sie nach Ablauf der Laufzeit an diesen veräußert und hängt die Höhe des Rückkaufswerts der Genussrechte davon ab, wie das Anstellungsverhältnis endet, handelt es sich bei dem Überschuss aus dem Rückverkauf der Genussrechte um Einkünfte aus

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Zufluss von Urlaubsgeld / Weihnachtsgeld als Arbeitslohn trotz Aufhebung der Zusage

Wird die arbeitsvertragliche Zusage von Weihnachts- und Urlaubsgeld vor dem Zeitpunkt der Entstehung dieser Sonderzuwendungen einvernehmlich aufgehoben, kann dem Arbeitnehmer weder Arbeitslohn über die Grundsätze des Zuflusses von Einnahmen bei einem beherrschenden Gesellschafter zufließen noch kann der Arbeitnehmer insoweit eine zuflussbegründende verdeckte Einlage bewirken. Der Zufluss i.S. des § 11

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Aktienoption für den Aufsichtsrat

Nimmt ein Aufsichtsrat einer nicht börsennotierten Aktiengesellschaft an einer Maßnahme zum Bezug neuer Aktien teil, die nur Mitarbeitern und Aufsichtsratsmitgliedern der Gesellschaft eröffnet ist, und hat er die Option, die von ihm gezeichneten Aktien innerhalb einer bestimmten Frist zum Ausgabekurs an die Gesellschaft zurückzugeben, so erzielt er Einkünfte aus selbständiger

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Zuflusszeitpunkt von Pachtzahlungen in Geldeswert

Gegenleistungen für die zeitliche Überlassung des Gebrauchs oder der Nutzung von unbeweglichem Vermögen oder aus der Veräußerung von Pachtzinsforderungen sind Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 4 EStG. Diese sind nach § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG innerhalb des Kalenderjahrs bezogen,

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Das Zeitwertguthaben eines Geschäftsführers

Wann fließt einem GmbH-Geschäftsführer sein Zeitwertguthaben zu? Mit dieser Frage des richtigen Zuflußzeitpunkts hatte sich jetzt das Finanzgericht Düsseldorf zu befassen: § 38 Abs. 2 Satz 2 EStG entsteht die Lohnsteuer in dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitslohn dem Arbeitnehmer zufließt. Ein Zufluss von Arbeitslohn tritt mit der Erlangung der

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Fälligkeit einer Tantieme

Der Anspruch auf Tantiemen wird mit Feststellung des Jahresabschlusses fällig, sofern nicht zivilrechtlich wirksam und fremdüblich eine andere Fälligkeit vertraglich vereinbart ist. Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung tritt der Zufluss mit der Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht ein. Das ist in der Regel der Zeitpunkt des Eintritts des Leistungserfolgs oder der Möglichkeit,

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Gehaltsverzicht ohne wirtschaftlichen Ausgleich

Verzichtet ein Gesellschafter-Geschäftsführer gegenüber der Gesellschaft auf bestehende oder künftige Entgeltansprüche, so fließen ihm insoweit keine Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit zu, als er dadurch eine tatsächliche Vermögenseinbuße erleidet. Nach § 38 Abs. 3 Satz 1 EStG hat der Arbeitgeber die Lohnsteuer für Rechnung des Arbeitnehmers bei jeder Lohnzahlung vom Arbeitslohn

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Einnahmen durch konkludente Novation

Zur Frage des Zuflusses von Einnahmen durch konkludente Novation, wenn die gerichtliche Durchsetzung der Forderung unterlassen wird, hat jetzt das Finanzgericht Baden-Württemberg in dem Falle einer entsprechenden Umwandlung einer Betriebsrente Stellung genommen: Einnahmen i.S.d. § 8 Abs. 1 EStG sind dem Steuerpflichtigen gemäß § 11 Abs. 1 EStG zugeflossen, sobald

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Wertschecks und der Jahreswechsel

Die auf den Wertschecks angegebenen Beträge fließen dem Begünstigten bereits im Zeitpunkt der Gutscheinausgabe und nicht erst im Jahr der Einlösung der Wertschecks zu. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung im Sinne von § 21 EStG – wie in dem vom Finanzgericht Düsseldorf entschiedenen Fall die Pachteinkünfte aus dem Hotel –

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Steuern auf Scheinrenditen aus Schneeballsystem

Für die Opfer von Schneeballsystemen kommen schlechte Nachrichten aus München: Wurden den Opfern Gutschriften aus angeblichen „Renditen“ erteilt, sind diese Beträge in weitem Umfang einkommensteuerpflichtig: Nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs unterliegen Gutschriften aus Schneeballsystemen bereits dann der Einkommensteuer, wenn der Betreiber des Systems im Zeitpunkt der Gutschrift zur Auszahlung

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Abfindung – Zufluss und Versteuerung nächstes Jahr

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses den Zufluss einer Abfindung zumindest insoweit in der Weise steuerwirksam gestalten, dass sie die Fälligkeit der Abfindung vor ihrem Eintritt hinausschieben. Diese Gestaltung ist wegen der Progessionswirkung immer dann sinnvoll, wenn der (ehemalige) Arbeitnehmer im Folgejahr – wegen Arbeitslosigkeit oder Rente –

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Bundesfinanzhof (BFH)

Wann ist eine Abfindung zu versteuern?

Eine Abfindung ist in dem Jahr zu versteuern, in dem sie dem Arbeitnehmer zugeflossen ist. Dies gilt nach mehreren jetzt veröffentlichten Urteilen des Niedersächsischen Finanzgerichts auch dann, wenn eine zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat geschlossene Vereinbarung eigentlich eine frühere Fälligkeit der Abfindung begründet. Die Abfindungszahlung unterliegt als Teil der Einkünfte des

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Gutschriften auf eine stille Mitarbeiterbeteiligung als gegenwärtig zugeflossener Arbeitslohn

Hat ein Arbeitgeber Liquiditätsprobleme, stimmen die Arbeitnehmer nicht selten einer verzögerten Auszahlung von Urlaubsgeld und Jahressonderzahlung zu. Erhalten die Arbeitnehmer hierfür im Gegenzug eine stille Mitarbeiterbeteiligung, bei welcher der Grundstock in Höhe von 1.000,00 DM durch eine Schenkung des Unternehmens erfolgt, handelt es sich nach Ansicht des Finanzgerichts Düsseldorf bei

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Einkommenszufluss bei Aktienoptionsprogrammen

Der Bundesfinanzhof hat in einem heute veröffentlichten Urteil entschieden, dass eine vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eingeräumte Aktienkaufoption nicht bereits den Zufluss eines geldwerten Vorteils bewirkt sondern erst der vergünstigte Erwerb von Aktien. Dies gilt unabhängig davon, ob das Optionsrecht handelbar oder nicht handelbar ist. Im Streitfall nahm der Kläger als

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