Der Güteantrag hat in Anlageberatungsfällen regelmäßig die konkrete Kapitalanlage zu bezeichnen, die Zeichnungssumme sowie den (ungefähren) Beratungszeitraum anzugeben und den Hergang der Beratung mindestens im Groben zu umreißen.
Ferner ist das angestrebte Verfahrensziel zumindest soweit zu umschreiben, dass dem Gegner
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