Der sittenwidrig handelnde Anlageberater

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Anlageberater, der vorsätzlich eine anleger- und objektwidrige Empfehlung abgibt und die Schädigung des um Rat fragenden Anlegers zumindest billigend in Kauf nimmt, dem Anleger wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zum Schadensersatz verpflichtet.

Dementsprechend handelt

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Ausschüttungen von Liquiditätsüberschüssen als unverzinsliche Darlehen in der Publikums-KG

Die Bestimmung im Gesellschaftsvertrag einer Publikumspersonengesellschaft, dass Ausschüttungen von Liquiditätsüberschüssen den Kommanditisten als unverzinsliche Darlehen gewährt werden, sofern die Ausschüttungen nicht durch Guthaben auf den Gesellschafterkonten gedeckt sind, genügt den Anforderungen an eine klare und unmissverständliche Regelung der Rückzahlungspflicht der

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Anlageberatung als sittenwidrige Schädigung

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Anlageberater, der vorsätzlich eine anleger- und objektwidrige Empfehlung abgibt und die Schädigung des um Rat fragenden Anlegers zumindest billigend in Kauf nimmt, dem Anleger wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zum Schadensersatz verpflichtet.

Dementsprechend handelt

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Widerrufsinformationen bei Verbraucherdarlehen

Die in einen Verbraucherdarlehensvertrag aufzunehmenden Pflichtangaben zum Widerrufsrecht müssen klar und verständlich sein, die Bank ist aber nicht verpflichtet, die Widerrufsinformationen brauchen aber nicht (mehr) besonders hervorgehoben zu werden.

Der Bundesgerichtshof hatte sich aktuell mit zwei Unterlassungsklagen eines Verbraucherschutzverbandes zu

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Abzugsbeträge bei KfW-Förderdarlehen

Der Bundesgerichtshofs hatte sich in vier Verfahren mit Ansprüchen von Darlehensnehmern auf Rückzahlung von Abzugsbeträgen zu befassen, die Kreditinstitute im Rahmen von aus Fördermitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährten Darlehen aufgrund formularmäßiger Bestimmungen in den Darlehensverträgen in Höhe von

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Pflichtverletzungen in der Kapitalanlageberatung – und die Verjährungshemmung durch Güteantrag

Ein Güteantrag kann die Hemmung der Verjährung nicht nur für die eigens darin erwähnten Pflichtverletzungsvorwürfe bewirken.

Zwar ist die Verjährung mehrerer eigenständiger und hinreichend deutlich voneinander abgrenzbarer Pflichtverletzungsvorwürfe in Anlageberatungsfällen materiellrechtlich selbständig zu beurteilen. Die kenntnisabhängige regelmäßige Verjährungsfrist nach §§

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Ermittlungsakte – und die Akteneinsicht für das Opfer

Eine Entscheidung, die einem Kapitalanleger ein beschränktes Akteneinsichtsrecht in die Anklageschrift gewähren, ist nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

Das prüfungsmaßstäbliche Recht des Antragstellers (hier: eines Steuerberaters in einem Wirtschaftsstrafverfahren gegen Mitglieder der Geschäftsleitung von Gesellschaften, die

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Treuhandbeteiligungen – und der Haftungsausschluss

Die Klauseln eines formularmäßigen Treuhandvertrages unterliegen als Allgemeine Geschäftsbedingungen einer objektiven Auslegung.

Danach sind diese ausgehend von den Interessen, Vorstellungen und Verständnismöglichkeiten eines rechtlich nicht vorgebildeten Durchschnittskunden einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der

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