Hat ein Flugreisender seinen Flug wegen Sicherheitskontrollen verpasst, die er nicht selbst zu verantworten hat, kann er eine Entschädigung nach aufopferungsrechtlichen Grundsätzen verlangen. Zwar muss ein Fluggast im Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit Kontrollmaßnahmen hinnehmen. Es ist ihm aber nicht zuzumuten, den
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