Oberlandesgericht Köln

Die US-amerikanische LLC im deutschen Steuerrecht

Die Einordnung einer nach dem Recht des US-Bundesstaats Colorado gegründeten LLC als Personen- oder Kapitalgesellschaft richtet sich nach dem sog. Typenvergleich unter Berücksichtigung der im BMF-Schreiben vom 19.03.2004 genannten Merkmale. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen AdV-Fall streiten die Beteiligten darüber, ob die LLC als Kapitalgesellschaft einzuordnen ist, die für

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Bankhaus Warburg

Cum-Ex – und keine Zweifel an der Strafbarkeit

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts Bonn im bundesweit ersten „Cum-Ex“-Strafverfahren bestätigt: Das Landgericht Bonn hat den Angeklagten S. im Zusammenhang mit sog. Cum-Ex-Geschäften in den Jahren 2007 bis 2011 wegen Steuerhinterziehung in mehreren Fällen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt; gegen den Mitangeklagten D.

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Euroscheine

Scheinrenditen aus Schneeballsystemen – und die hierfür einbehaltene Kapitalertragsteuer

Die Ageltungswirkung der Kapitalertragsteuer tritt also auch dann ein, wenn die Kapitalertragsteuer vom Schuldner der Kapitaleinkünfte zwar einbehalten, nicht aber beim Finanzamt angemeldet und an dieses abgeführt wurde. Dies hat zur Folge, dass Kapitaleinkünfte aus einem betrügerischen Schneeballsystem in diesem Fall grundsätzlich nicht mehr der Einkommensteuerfestsetzung zugrunde zu legen sind.

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Taschenrechner

Die nachträgliche Wahl der Antragsveranlagung

Der Antrag auf Einbeziehung der Kapitalerträge in die Einkommensteuerveranlagung nach § 32d Abs. 4 EStG (sog. Antragsveranlagung) stellt – entsprechend der bisherigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs – ein unbefristetes Veranlagungswahlrecht dar. Der Antrag nach § 32d Abs. 4 EStG kann zeitlich auch nach der Abgabe der Einkommensteuererklärung gestellt werden, sofern die

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Steuerhinterziehung – und das Halbeinkünfteverfahren

Hinsichtlich hinterzogener Einkommensteuer (einschließlich Solidaritätszuschlag) besteht für den Veranlagungszeitraum 2008 keine Notwendigkeit für eine Reduktion des sich unter Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens (§ 3 Nr. 40 EStG a.F.) steuerrechtlich ergebenden Hinterziehungsbetrags für die Strafzumessung. Da der Gesetzgeber mit der für den hier fraglichen Veranlagungszeitraum maßgeblichen Absenkung des Körperschaftsteuersatzes bei der Gesellschaft

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Rücklagen im Regiebetrieb einer kommunalen Gebietskörperschaft

Die Bildung einer Rücklage i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG ist auch im Fall des Regiebetriebs einer kommunalen Gebietskörperschaft zulässig. Mangels gesetzlicher Beschränkungen reicht für deren steuerliche Anerkennung jedes „Stehenlassen“ der handelsrechtlichen Gewinne als Eigenkapital aus, sofern anhand objektiver Umstände nachvollzogen und überprüft werden kann,

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Bundesfinanzhof (BFH)

Der Regiebetrieb einer Verbandskörperschaft – und die Rücklagenbildung

Die Bildung einer Rücklage i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG ist bei Regiebetrieben einer Verbandskörperschaft unter den gleichen Voraussetzungen wie bei Regiebetrieben einer kommunalen Gebietskörperschaft zulässig. Mangels gesetzlicher Beschränkungen reicht für deren steuerliche Anerkennung jedes „Stehenlassen“ der handelsrechtlichen Gewinne als Eigenkapital aus, sofern anhand objektiver

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Regiebetriebe – und die Auflösung alter Gewinnrücklagen

Bei einem Betrieb gewerblicher Art in der Form des Regiebetriebs führen in 2001 erzielte Gewinne nicht zu steuerpflichtigen Einkünften aus Kapitalvermögen i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b Satz 1 EStG, die der Kapitalertragsteuer unterliegen. Werden solche Gewinne in Rücklagen eingestellt, führt deren spätere Auflösung zu außerbetrieblichen

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Rücklagen bei Regiebetrieben – und die Kapitalertragsteuer

Gemeinden dürfen bei ihren Regiebetrieben Rücklagen bilden, die bis zu ihrer Auflösung die Kapitalertragsteuer mindern. Damit wendet sich der Bundesfinanzhofs gegen die Auffassung der Finanzverwaltung, die dies von weiteren Voraussetzungen abhängig macht. Das Urteil ist für die öffentliche Hand im Rahmen des Wettbewerbs ihrer wirtschaftlichen Tätigkeiten mit privatwirtschaftlichen Unternehmen von

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Nachforderung von Kapitalertragsteuer – und die Festsetzungsverjährung

Wird der Entrichtungsschuldner von Kapitalertragsteuer im Wege des Nachforderungsbescheids in Anspruch genommen, ist wegen des materiell-rechtlichen Haftungscharakters des Nachforderungsanspruchs der Grundsatz der Akzessorietät der Entrichtungsschuld zur zugrunde liegenden Kapitalertragsteuerschuld des Gläubigers der Kapitalerträge zu beachten. § 174 Abs. 4 Satz 3 AO kann in diesem Fall sowohl zur Unbeachtlichkeit der

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Depotübergreifende Verlustverrechnung

§ 20 Abs. 6 Satz 1 EStG steht der depotübergreifenden Verrechnung von Altverlusten i.S. des § 23 EStG in der bis zum 31.12 2008 geltenden Fassung (EStG a.F.) bei der (Antrags-)Veranlagung gemäß § 32d Abs. 4 EStG nicht entgegen, da die depotbezogenen unterjährigen Verlustverrechnungen der auszahlenden Stelle i.S. des §

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Kapitalertragsteuer in der Insolvenz der Personengesellschaft – und die Erstattungspflicht der Gesellschafter

Die nach § 43 Abs. 1 Satz 1 EStG durch Abzug auf die Kapitalerträge der Insolvenzmasse erhobene Einkommen- oder Körperschaftsteuer (Kapitalertragsteuer) ist ebenso wie der darauf entfallende Solidaritätszuschlag auch im Insolvenzverfahren vermögensmäßig als Abzug von Gesellschaftskapital anzusehen und wegen der steuerlichen Anrechnung auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer der Gesellschafter wie

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Ausschluss der Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen

Steuerabzüge werden aufgrund des Einbehalts durch die Kapitalgesellschaften i.S. des § 36 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG a.F. erhoben. Weder die Änderung der Steuerbescheinigungen noch die anschließende Rückzahlung der Steuerabzüge an die Beteiligungsgesellschaften oder deren Weiterleitung an die Gesellschafterin können die Erfüllung dieses Tatbestandsmerkmals ändern. Des Weiteren entfallen

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Kapitalertragsteuerpflicht auf Sondervergütungen für öffentlich-rechtliche Körperschaften

Beteiligt sich eine juristische Person des öffentlichen Rechts (hier: ein Landkreis) an einer gewerblich tätigen Personengesellschaft, wird hierdurch ein Betrieb gewerblicher Art begründet. Die im Rahmen der Beteiligung bezogenen Sondervergütungen unterliegen auf der Ebene des Betriebs gewerblicher Art der Körperschaftsteuer und auf der Ebene der Trägerkörperschaft der Kapitalertragsteuer. Zu den

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Abgeltungsteuer – und die zu spät beantragte Günstigerprüfung

Der zeitlich unbefristete Antrag auf Günstigerprüfung gemäß § 32d Abs. 6 EStG kann nach der Unanfechtbarkeit des Einkommensteuerbescheids nur dann zu einer Änderung der Einkommensteuerfestsetzung führen, wenn die Voraussetzungen einer Änderungsvorschrift erfüllt sind. Führt die Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG insgesamt zu einer niedrigeren Einkommensteuer, kommt eine Änderung

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Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung von Lebensversicherungen – und die Kapitalertragsteuer

Bei der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrages nach Widerspruch gemäß § 5a VVG a.F. hat sich der Versicherungsnehmer die vom Versicherer bei Auszahlung des Rückkaufswerts einbehaltene und an das Finanzamt abgeführte Kapitalertragssteuer nebst Solidaritätszuschlag als Vermögensvorteil anrechnen zu lassen. Die bereicherungsrechtlichen Rechtsfolgen der Europarechtswidrigkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4

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Machen Sie die größten Fehler beim Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag kann man seine Kapitalerträge vom automatischen Steuerabzug befreien lassen. Und das kann sich lohnen. Immerhin geht es um 25 Prozent Kapitalertragssteuer und 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag. Allerdings machen noch immer Anleger Fehler beim Freistellungsauftrag und verschenken so Sparpotenziale. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten müssen. Schätzen Sie Ihre

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Erstattungsanspruch der Holding für die Kapitalertragsteuer

In denjenigen Fällen, in denen ein Dritter für Rechnung des Steuerschuldners die Steuer zu entrichten hat, ist grundsätzlich der Steuerschuldner erstattungsberechtigt. Im hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Streitfall wurde die – in Liquidation befindliche – Tochter-GmbH in ihrer Eigenschaft als gemäß §§ 44 Abs. 1 Satz 3, 50d Abs. 1 EStG

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Cum-ex-Geschäfte

Bei „Cum-ex-Geschäften“ besteht kein wirtschaftliches Eigentum des Anteilserwerbers. Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt derjenige, dem die Anteile an dem Kapitalvermögen im Zeitpunkt des Gewinnverteilungsbeschlusses nach § 39 Abs. 1 AO rechtlich oder -wenn ein anderer als der Eigentümer die tatsächliche Herrschaft über die Anteile hat- nach § 39 Abs. 2 Nr.

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Haftung für Kapitalertragsteuern

Bei Zahlungen an die Gesellschafter aus der Auflösung einer Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB kann § 27 Abs. 1 Satz 3 KStG 2002 a. F. nicht dahingehend ausgelegt werden, dass abweichend von der gesetzlichen Verwendungsreihenfolge ein Direktzugriff auf das steuerliche Einlagekonto möglich ist. Der Wortlaut der

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Erstattung der Kapitalertragsteuer in der Kommanditgesellschaft

Ob eine Kommanditgesellschaft gegen ihren Kommanditisten einen Anspruch darauf hat, dass er ihr den auf Kapitalerträge der Gesellschaft entfallenden Teil der Kapitalertragsteuer erstattet, der von dem Kapitalertragsschuldner einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird, richtet sich nach dem Gesellschaftsvertrag. Es kann dabei für den Bundesgerichtshof im hier entschiedenen Fall dahingestellt

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Anrechnung von Kapitalertragsteuer auf Fondserträge

Eine Kapitalertragsteuer auf Erträge aus Investmentfonds ist nur dann anzurechnen, wenn die entsprechenden Kapitalerträge beim Anleger oder bei seinem Rechtsvorgänger als Einnahmen erfasst worden sind. Nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG wird unter bestimmten, in der Vorschrift aufgeführten Voraussetzungen auf die Einkommensteuer die durch Steuerabzug erhobene Einkommensteuer angerechnet.

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Solidaritätszuschlag auf Abgeltungssteuer

Bereits im Dezember 2009 hat das Bundesministerium der Finanzen angeordnet, dass sämtliche Festsetzungen des Solidaritätszuschlags für die Veranlagungszeiträume ab 2005 hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlagsgesetzes 1995 gem. § 165 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 AO vorläufig vorzunehmen sind. Nunmehr reagiert das Bundesfinanzministerium auch für den Bereich der Abgeltungssteuer auf

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Europarechtswidrige Quellensteuerentlastung?

Direkte Steuern: Europäische Kommission fordert Deutschland förmlich auf, seine Missbrauchsbekämpfungsvorschriften bei Quellensteuerentlastungen zu ändern Die Europäische Kommission hat Deutschland förmlich aufgefordert, seine Vorschriften zur Missbrauchsbekämpfung bei Quellensteuerentlastungen zu ändern. Beanstandet wird § 50d Absatz 3 Unterabsatz 1 Nummer 2 EStG. Hiernach werden einer ausländischen Gesellschaft keine Quellensteuerentlastungen gewährt, soweit Personen

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