Wechselnder Parteivortrag

Eine Partei ist grundsätzlich nicht gehindert, ihr Vorbringen im Laufe des Rechtsstreits zu ändern, insbesondere zu präzisieren, zu ergänzen oder zu berichtigen.

Der Umstand, dass der Vortrag zu dem eigenen früheren Vortrag in Widerspruch steht, kann aber im Rahmen der

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Büroklammer

Das übergangene Beweisergebnis

Ein Verstoß gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs liegt vor, wenn das Gericht entscheidungserhebliches Parteivorbringen nicht zur Kenntnis nimmt. Da eine Partei sich regelmäßig ein für sie günstiges Beweisergebnis zu Eigen macht, verletzt das Übergehen eines solchen Beweisergebnisses deren

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Landgericht Bremen

Es war wahrscheinlich so…

Die darlegungsbelastete Partei ist grundsätzlich nicht gehindert, Tatsachen zu behaupten, über die sie keine genauen Kenntnisse hat, die sie aber nach Lage der Dinge für wahrscheinlich hält.

Unzulässig wird ein solches prozessuales Vorgehen erst dort, wo die Partei ohne greifbare

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Landgericht Bremen

Das Vorbringen der Streithelferin

Der Streithelfer kann grundsätzlich alle Prozesshandlungen einschließlich der Behauptungen von Tatsachen mit Wirkung für die von ihm unterstützte Partei vornehmen.

Diese Wirkung bleibt so lange bestehen, als sich nicht zumindest aus dem Gesamtverhalten der unterstützten Partei ergibt, dass sie die

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Der übergangene Parteivortrag

Das Übergehen von Parteivortrag im Zivilprozess ohne eube prozessrechtliche Grundlage verletzt die Prozesspartei in ihrem grundrechtsgleichen Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG).

Der hier entschiedenen Verfassungsbeschwerde lag ein Fall des Amtsgerichts Peine zugrunde: Nach Klageerhebung der Beschwerdeführerin

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Substantiierter Parteivortrag

Die Anforderungen, die sich aus Art. 103 Abs. 1 GG für die Gestaltung gerichtlicher Verfahren ergeben, sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt und hier nicht weitergehend klärungsbedürftig (§ 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG). Geklärt ist insbesondere, dass Art.

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