Bundesarbeitsgericht

Präjudizielle Rechtsverhältnisse – und das Geständnis

Ein Geständnis iSv. § 288 ZPO ist eine Erklärung einer Partei, dass eine von der Gegenseite behauptete, für die gestehende Partei ungünstige Tatsache wahr ist. Sie erklärt ihr Einverständnis damit, dass diese Tatsache zur Urteilsgrundlage gemacht wird. In der Wirkung wird die Tatsachenbehauptung im weiteren Prozess als wahr unterstellt. Gegenstand

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LG Bremen

Urteilsergänzung statt Verfassungsbeschwerde

Der aus § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG abgeleitete Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde fordert, dass ein Beschwerdeführer über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle ihm zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung

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Bundesarbeitsgericht

Der Auskunftsanspruch für die gerichtliche Leistungsbestimmung

Die Auskunftsansprüche für Bonusansprüche des Arbeitnehmers sind auch dann zulässiger Gegenstand der ersten Stufe einer Stufenklage nach § 254 ZPO, wenn die Höhe der Bonuszahlung der gerichtlichen Leistungsbestimmung unterliegt. Derartige Auskunftsansprüche sind zulässiger Gegenstand der ersten Stufe einer Stufenklage nach § 254 ZPO. Bei einer Stufenklage wird ein der Höhe

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(Landes-)Arbeitsgericht Köln

„Ich hatte aber Recht!“ – oder: die Grenzen eines Feststellungsantrags

Nach  256 Abs. 1 ZPO kann die gerichtliche Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses beantragt werden, wenn der Antragsteller ein rechtliches Interesse an der entsprechenden richterlichen Entscheidung hat. Ein Rechtsverhältnis ist jede durch die Herrschaft einer Rechtsnorm über einen konkreten Sachverhalt entstandene rechtliche Beziehung einer Person zu einer anderen

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Bundesarbeitsgericht

Stufenklage – und die Abweisung der gesamten Klage

Zwar darf das Gericht im Fall einer Stufenklage grundsätzlich zunächst nur über den Auskunftsanspruch verhandeln und durch Teilurteil hierüber entscheiden; erst nach dessen Rechtskraft ist eine Verhandlung und Entscheidung über den in der nächsten Stufe verfolgten Anspruch zulässig. Ausnahmsweise kommt aber eine einheitliche Entscheidung über die mehreren in einer Stufenklage

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Bundesarbeitsgericht

Die Beweisnot einer Partei – und die Parteivernehmung

Die nach pflichtgemäßem Ermessen vom Gericht anzuordnende Parteivernehmung von Amts wegen setzt grundsätzlich das Bestehen einer gewissen Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit der Behauptungen der beweisbelasteten Partei aufgrund des bisherigen Verhandlungsergebnisses bei einer non-liquet-Situation im Übrigen voraus. Dieser „Anbeweis“ kann sich aus einer schon durchgeführten Beweisaufnahme oder aus dem sonstigen Verhandlungsinhalt,

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Bundesgerichtshof (Empfangsgebäude)

Die beschränkte Zulassung der Revision

Die Zulassung der Revision kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichthofs nur auf einen tatsächlich und rechtlich selbständigen Teil des Gesamtstreitstoffs beschränkt werden, der Gegenstand eines Teilurteils sein kann oder auf den der Revisionskläger selbst seine Revision beschränken könnte. Unzulässig ist es, die Zulassung auf einzelne von mehreren Anspruchsgrundlagen oder auf

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Schreibmaschine

Der hinreichende Inhalt einer Berufungsbegründung

Nach § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO hat die Berufungsbegründung die Bezeichnung der Umstände zu enthalten, aus denen sich nach Ansicht des Rechtsmittelführers die Rechtsverletzung und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung ergibt. Da die Berufungsbegründung erkennen lassen soll, aus welchen tatsächlichen und rechtlichen Gründen der Berufungskläger

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Oberlandesgericht Köln

Teil-Vorbehaltsurteil – und die Aufrechnung mit Schadensersatzforderungen

Zur Zulässigkeit eines Teil-Vorbehaltsurteils bei Aufrechnung mit einem Schadensersatzanspruch des Bestellers gegenüber dem Werklohnanspruch des Architekten hat jetzt der Bundesgerichtshof Stellung bezogen: Gesetzlich ausdrücklich normierte Voraussetzung für eine Entscheidung unter dem Vorbehalt der Entscheidung über die Aufrechnung der Beklagten ist gemäß § 302 ZPO allein, dass die Verhandlung über die

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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg

Die teilweise zurückgenommene Berufung – und der Anspruch auf ein faires Verfahren

Der aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip folgende Anspruch auf ein faires Verfahren kann es gebieten, dass einem im Berufungsantrag weiterverfolgten Leistungsantrag eine etwaige (Teil-)Rechtskraft des arbeitsgerichtlichen Urteils ausnahmsweise nicht entgegen steht. Daher konnte es das Bundesarbeitsgericht im hier entschiedenen Fall dahinstehen lassen, ob eine

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Bundesverfassungsgericht

Verfassungsbeschwerde gegen eine einstweilige Verfügung

Eine einzulegende Verfassungsbeschwerde gegen eine vom Oberlandesgericht bestätigte einstweilge Verfügung wird regelmäßig dem Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde nicht gerecht (§ 90 Abs. 2 BVerfGG). Sie genügt nicht schon dann den Anforderungen von § 90 Abs. 2 BVerfGG, wenn der Rechtsweg formell erschöpft ist. Es müssen vielmehr alle nach Lage

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Justizzentrum Köln

Verwerfungsbeschlüsse – und ihre Begründung

Beschlüsse, die der Rechtsbeschwerde unterliegen, müssen nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs den maßgeblichen Sachverhalt, über den entschieden wird, wiedergeben und den Streitgegenstand sowie die Anträge in beiden Instanzen erkennen lassen; andernfalls sind sie nicht mit den nach dem Gesetz (§ 576 Abs. 3, § 547 Nr. 6 ZPO) erforderlichen Gründen

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Kalender

Anwaltliches Empfangsbekenntnis – und das Zustellungsdatum

Für die Widerlegung der Richtigkeit des in einem anwaltlichen Empfangsbekenntnis angegebenen Zustellungsdatums genügt das Verstreichen eines ungewöhnlich langen Zeitraums zwischen der gerichtlichen Verfügung und diesem Datum nicht. Das Empfangsbekenntnis beweist gemäß § 174 Abs. 4 Satz 1 ZPO und der darin enthaltenen gesetzlichen Beweisregel (§ 286 Abs. 2 ZPO) das

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VW Volkswagen

Klage auf Feststellung der Schadensersatzpflicht in Dieselfällen

Aktuell hatte sich der Bundesgerichtshof mit dem Feststellungsinteresse bei einer Klage auf Feststellung der Schadensersatzpflicht in einem sogenannten Dieselfall zu befassen. Dabei entschied der Bundesgerichtshof, dass der Autokäufer sein Feststellungsinteresse nicht auf mögliche künftige Belastungen mit Aufwendungen stützen kann, die nur im Rahmen des großen Schadensersatzes ersatzfähig wären, wenn er

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LG Bremen

Insolvenzplan – und die Inkassozession an den Insolvenzverwalter

Ist im Insolvenzplan vorgesehen, dass die geltend gemachten Forderungen an den Insolvenzverwalter abgetreten werden, „zum Zwecke des Einzugs der Forderung im eigenen Namen allerdings auf fremde Rechnung, nämlich für Rechnung (ausschließlich) der an diesem Insolvenzverfahren noch beteiligten Gläubiger“, um „eingezogene Beträge im Rahmen einer weiteren Verteilung an die Gläubiger“ auszuschütten,

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Oberlandesgericht Köln

Die erstmals in der Berufungsinstanz vorgetragenen unstrittigen Tatsachen

§ 531 Abs. 2 ZPO ist auf Tatsachen, die erstmals im Berufungsrechtszug vorgetragen und unstreitig werden, nicht anwendbar. Die Vorschriften über die Behandlung verspäteter Angriffs- und Verteidigungsmittel betreffen nur streitiges und daher beweisbedürftiges Vorbringen. Unstreitig gewordener Sachvortrag fällt nicht unter diese Bestimmungen. Der Umstand, dass weitere Feststellungen in Bezug auf

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Oberlandesgericht Düsseldorf, Treppenhalle (um 1910)

Verletzung des Grundrechts auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes – und die unzulässige Rechtsbeschwerde

Eine auf die Verletzung des Grundrechts auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes gestützte Rechtsbeschwerde ist unzulässig, wenn es der Beschwerdeführer im Rahmen des vorinstanzlichen Rechtsmittels versäumt hat, eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hat der Kläger gegen das

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Schreibmaschine

Berufung per beA – nicht ohne (einfache) Signatur

Eine Berufungsschrift, die über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) übermittelt wird, muss zusätzlich von der verantwortenden Person (einfach) signiert worden sein, um den Anforderungen des § 130a Abs. 3 Alt. 2 ZPO zu genügen. An einer solchen Signatur fehlt es nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg, wenn am Ende der Berufungsschrift

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Bundesgerichtshof

Das Anerkenntnis im Revisionsverfahren

Ein vor dem Ende der mündlichen Verhandlung über die Revision gestellter Antrag des Klägers auf Erlass eines Anerkenntnisurteils ist nicht deshalb unwirksam, weil der Kläger auf das vor Eingang seiner Revisionsbegründung abgegebene Anerkenntnis hin zunächst erklärt hat, ein Antrag nach § 555 Abs. 3 ZPO solle nicht gestellt werden, und

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Oberlandesgericht Köln

Revisionszulassung – und ihre Beschränkung in den Urteilsgründen

Eine Zulassungsbeschränkung kann sich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch aus den Entscheidungsgründen ergeben, sofern die Beschränkung klar und eindeutig ist. Das ist regelmäßig dann anzunehmen, wenn sich die vom Berufungsgericht als zulassungsrelevant angesehene Frage nur für einen eindeutig abgrenzbaren selbständigen Teil des Streitstoffs stellt, der Gegenstand eines Teilurteils

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LG Bremen

Beratung über die Erfolgsaussichten – und die Rechtsschutzversicherung

Die Pflicht des Rechtsanwalts zur Beratung des Mandanten über die Erfolgsaussichten einer in Aussicht genommenen Rechtsverfolgung besteht unabhängig davon, ob der Mandant rechtsschutzversichert ist oder nicht. Ein bestehender Deckungsanspruch des Mandanten gegen seinen Rechtsschutzversicherer oder eine bereits vorliegende Deckungszusage können den Anscheinsbeweis für ein beratungsgerechtes Verhalten des Mandanten ausschließen; dies

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LG Bremen

Die Verschlechterung der Erfolgsaussichten

Die Pflicht des Rechtsanwalts, den Mandanten über die Erfolgsaussichten einer in Aussicht genommenen Rechtsverfolgung aufzuklären, endet nicht mit deren Einleitung; verändert sich die rechtliche oder tatsächliche Ausgangslage im Laufe des Verfahrens, muss der Rechtsanwalt seinen Mandanten über eine damit verbundene Verschlechterung der Erfolgsaussichten aufklären. Die Pflicht des Rechtsanwalts, den Mandanten

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VW Volkswagen

Musterfeststellungsklage – und die Befangenheit eines Richters

Die Beteiligung eines Richters an einer gegen eine Prozesspartei gerichteten Musterfeststellungsklage kann insbesondere dann, wenn darin der Vorwurf einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung erhoben wird, die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen. Dies gilt auch, wenn ein eigenes wirtschaftliches Interesse des Richters am Ausgang des Rechtsstreits ausgeschlossen ist, weil der Richter mit der

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Bundesgerichtshof (Erbgroßherzogliches Palais)

Revisionszulassung – beschränkt auf einzelne Rechtsfragen

Eine Beschränkung der Revision auf einzelne Rechtsfragen oder Anspruchselemente ist unzulässig. Anerkanntermaßen hat das Berufungsgericht jedoch die Möglichkeit, die Revision nur hinsichtlich eines abtrennbaren Teils des Gesamtstreitstoffs zuzulassen, der Gegenstand eines Teilurteils oder eines eingeschränkt eingelegten Rechtsmittels sein kann. Dafür ist es erforderlich, dass der von der Zulassungsbeschränkung betroffene Teil

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Bundesgerichtshof (Empfangsgebäude)

Das Rechtskraftzeugnis vom Bundesgerichtshof

Die Geschäftsstelle des Bundesgerichtshofs ist als Geschäftsstelle des Gerichts des höheren Rechtszugs nicht nur dann für die Erteilung des Rechtskraftzeugnisses zuständig, wenn gegen ein Berufungsurteil Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt worden ist, sondern auch dann, wenn die Wiederaufnahme des durch dieses Berufungsurteil geschlossenen Verfahrens betrieben und das im Wiederaufnahmeverfahren ergangene Urteil wiederum mit

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Bücherregal

Das separat erteilte Rechtskraftzeugnis

Das Rechtskraftzeugnis muss nicht auf einer Ausfertigung der Entscheidung vermerkt werden, deren Rechtskraft bescheinigt werden soll. Es kann auch separat erteilt werden. Im hier entschiedenen Fall hatte der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Bundesgerichtshofs auf der eingereichten Ausfertigung des Beschluss des Berufungsgerichts, mit dem dieses sein Berufungsurteil berichtigt hat, das Rechtskraftzeugnis

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Ladgericht Köln

Gerichtliche Hinweispflichten – und der Klageantrag

Gerichtliche Hinweispflichten dienen der Vermeidung von Überraschungsentscheidungen und konkretisieren den Anspruch der Parteien auf rechtliches Gehör. Das Gericht hat nach § 139 Abs. 1 Satz 2 ZPO insbesondere dahin zu wirken, dass die Parteien sachdienliche Anträge stellen. Das rechtliche Gehör vor Gericht zum Streitgegenstand einer Klage bezieht sich danach nicht

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Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht

Zuständigkeit einer gesetzlichen Spezialkammer – aufgrund einer Aufrechnung?

Eine gesetzliche Sonderzuständigkeit nach § 72a Abs. 1 GVG besteht nur, wenn ein dort bezeichnetes Sachgebiet Streitgegenstand ist. Die Aufrechnung mit einer Forderung aus einem Rechtsverhältnis des § 72a Abs. 1 GVG begründet nicht bereits die Zuständigkeit der darauf spezialisierten Zivilkammer. In dem hier vom Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht entschiedenen Fall stritten

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Die hinreichende Bestimmtheit des Klageantrags

Gemäß § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO muss die Klageschrift die bestimmte Angabe des Gegenstands und des Grunds des erhobenen Anspruchs enthalten. Damit wird der Streitgegenstand abgegrenzt und zugleich die Grundlage für eine etwa erforderlich werdende Zwangsvollstreckung geschaffen. Ein Klageantrag ist grundsätzlich hinreichend bestimmt, wenn er den erhobenen Anspruch

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Amtsgericht

Der verspätete Streit um die Aktivlegitimation der Klägerin

Das Bestreiten der „Aktivlegitimation“ (hier gemeint: Prozessführungsbefugnis) der Klägerin durch den Beklagten in der Berufungsbegründung kann nicht gemäß § 531 Abs. 2 ZPO als verspätet zurückgewiesen werden. Tatsachenvortrag zu den von Amts wegen zu prüfenden Prozessvoraussetzungen darf nicht unter Anwendung von Präklusionsvorschriften unberücksichtigt bleiben. Bundesgerichtshof, Urteil vom 16. Juli 2021

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Bayern

Bayerisches Landesrecht – und der Bundesgerichtshof

Kommen im Wesentlichen Rechtsnormen zur Anwendung, die im Landesrecht Bayerns enthalten sind, und wird gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 EGZPO eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingereicht, erklärt sich der Bundesgerichtshof durch Beschluss zur Entscheidung über die Beschwerde für unzuständig und übersendet dem Bayerischen Obersten Landesgericht die Prozessakten (§ 7

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Kalender

Sechs-Monats-Berufungsfrist

Der Beginn der einmonatigen Berufungsfrist mit Ablauf von fünf Monaten seit Erlass der Entscheidung greift auch dann, wenn die Zustellung unterblieben ist oder die zugestellte Ausfertigung der gerichtlichen Entscheidung vom Original abweicht. Es ist jedoch unverzichtbar, dass innerhalb der Fünfmonatsfrist des § 517 ZPO ein beweiskräftiges Protokoll über die Verkündung

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OLG Hamm

Berufungsbegründung in Dieselskandal-Fällen

Aktuell hatte sich der Bundesgerichtshof mit den inhaltlichen Anforderungen an die Berufungsbegründung in den Fällen einer erstinstanzlich abgewiesenen Klage wegen Inverkehrbringens eines Kraftfahrzeugs mit unzulässiger Abschalteinrichtung zu befassen: Die Autokäuferin begehrt von dem beklagten Fahrzeughersteller Schadensersatz wegen eines von ihr im Oktober 2014 als Neufahrzeug von der T. GmbH erworbenen

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Fulda - Behördenhaus Am Hopfengarten 3

Die fehlende Verkündung eines Urteils

Die Verkündung eines Urteils erfolgt im Namen des Volkes durch Verlesung der vollständigen Urteilsformel einschließlich Kostenentscheidung, Streitwert und ggf. einer Entscheidung über die Zulassung der Berufung, jedenfalls aber durch Bezugnahme auf die schriftlich niedergelegte Urteilsformel; sie hat immer in öffentlicher Sitzung zu erfolgen, § 60 ArbGG, § 311 Abs. 2

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Zweifel an der Prozessfähigkeit – und das Versäumnisurteil

Bei der Prozessfähigkeit handelt es sich um eine Sachurteilsvoraussetzung, die von Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens zu klären ist. Bestehen begründete Zweifel an der Prozessfähigkeit einer Partei beziehungsweise sind die zur Verfügung stehenden Aufklärungsmöglichkeiten noch nicht erschöpft, darf deshalb ein gegen sie gerichtetes Versäumnisurteil nicht ergehen. Dass sich

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Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil

Die Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil kann nicht auf die angebliche Unzulässigkeit der Klage gestützt werden. In der hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Rechtsbeschwerde wendet sich der Beklagte gegen die Verwerfung seiner Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil. Das Amtsgericht Regensburg hat der Klage durch ein Versäumnisurteil stattgegeben. Nachdem der Beklagte im

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