Ein Fahrverbot auch dann festzusetzen ist, wenn gegen den Betroffenen bereits ein Fahrverbot wegen einer ähnlich gelagerten, kurz zuvor begangenen Ordnungswidrigkeit, vollstreckt wurde.
Nach den Feststellungen des Amtsgerichts Frankfurt in dem hier entschiedenen Bußgeldverfahren hielt der betroffene Pkw-Führer fahrlässig den
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