Nachholung der Anhörung im Widerspruchsverfahren
23. Mai 2012 |
Sozialrecht
Im Widerspruchsverfahren kann eine unterbliebene Anhörung uneingeschränkt nachgeholt werden, weil das Verfahren noch im Verantwortungsbereich des Leistungsträgers steht. Nach § 24 Abs. 1 SGB X ist vor Erlass eines belastenden Verwaltungsakts dem Betroffenen Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern. Die erheblichen Tatsachen in diesem Sinne sind alle Umstände, [...]




