Zwingende Anhörung im Betreuungsverfahren

Der Anordnung einer Betreuung muss stets eine persönliche Anhörung vorausgehen. Angesichts der mit einer Betreuung verbundenen tiefen Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist eine persönliche Anhörung durch das Betreuungsgericht grundsätzlich unverzichtbar.

Die Anordnung einer Betreuung ohne diese Anhörung verletzt nicht

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Strafrestaussetzung per Videokonferenz

Die mündliche Anhörung des Verurteilten über die Aussetzung des Strafrestes kann nach pflichtgemäßem Ermessen des Gerichts in Form einer Videokonferenz durchgeführt werden, wenn der Verurteilte sich hiermit ausdrücklich vor dem Anhörungstermin einverstanden erklärt hat und er darauf hingewiesen worden ist,

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Masern in der Schule

Als notwendige Schutzmaßnahme im Sinne von § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG, die zur Verhinderung der Verbreitung einer übertragbaren Krankheit erforderlich ist, kann ein zeitweiliges Schulbetretungsverbot gegenüber einem Ansteckungsverdächtigen angeordnet werden.

Ist die Annahme, eine Person hat Krankheitserreger aufgenommen,

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