Die Besteuerung einer Altersrente führt nach Ansicht des Finanzgerichts BadenWürttemberg nicht zu einer verfassungswidrigen Doppelbesteuerung. Diese Auffassung vertrat jetzt das Finanzgericht BadenWürttemberg. Allerdings ließ das Finanzgericht die Revision zum Bundesfinanzhof zu, da „die Einzelheiten zur Ermittlung einer verfassungswidrigen Doppelbesteuerung“ noch nicht höchstrichterlich geklärt seien. Im ersten Rechtsgang hatte das Finanzgericht
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