Wer Haushalts-,Garten-, oder Renovierungsarbeiten von einem selbstständigen Unternehmer erledigen lässt, kann ab 2003 unter bestimmten Voraussetzungen 20 % der Kosten bis maximal 600 ? direkt von seiner Einkommensteuer abziehen. Dies gilt bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach Ansicht der Finanzverwaltung, der sich
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