Der Bundesgerichtshof zieht nochmals die Strafzumessung bei der Steuerhinterziehung an. Diesmal trifft es gemeinschaftlich begangene Steuerhinterziehungen:
Artikel lesenIn Fällen fingierter Ketten- oder Karussellgeschäfte, die auf Hinterziehung von Steuern angelegt sind, ist bei der Strafzumessung der aus dem Gesamtsystem erwachsene deliktische Schaden








































