Sachzuwendungen an Arbeitnehmer anlässlich einer zweitägigen Reise, die sowohl eine Betriebsveranstaltung als auch eine aus ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interessen durchgeführte Betriebsbesichtigung bei einem Hauptkunden des Arbeitgebers umfasst, sind nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs grundsätzlich aufzuteilen.
Die Aufwendungen des
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