Der Bundesgerichtshof hatte jetzt darüber zu entscheiden, ob ein gebrauchtes Kraftfahrzeug, das bei einem früheren Unfall einen – zwischenzeitlich reparierten – Schaden erlitten hat, der über einen „Bagatellschaden“ hinausgeht, deswegen mangelhaft ist, weil es von der üblichen Beschaffenheit gleichartiger Sachen
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