Aktuell hatte sich der Bundesgerichtshof mit der Frage zu befassen, ob eine GmbH für die fehlerhafte Anlageberatung durch eine namensgleiche Einzelfirma unter den Gesichtspunkten der Firmenfortführung und der Rechtsscheinhaftung haftet:
Haftung des Firmenübernehmers, § 25 HGB
Die Haftung des Firmenübernehmers
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