Mit der Repräsentantenhaftung einer Anlageberatungsgesellschaft für einen von ihr mit der Anlageberatung und -vermittlung betrauten selbständigen Handelsvertreter hatte sich jetzt der Bundesgerichtshof für den Fall zu befassen, dass dieser Anlagegeschäfte im eigenen Namen tätigt:
Einer Anlageberatungsgesellschaft obliegt zum Schutz der
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