Berufungsbegründung in „Dieselfällen“

Mit den inhaltlichen Anforderungen an eine Berufungsbegründung in einem sogenannten Dieselfall hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen:

In dem zugrunde liegenden Fall nimmt der Käufer die Fahrzeug- und Motorenherstellerin auf Schadensersatz wegen Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in Zusammenhang mit der

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OLG Hamm

Berufungsbegründung in Dieselskandal-Fällen

Aktuell hatte sich der Bundesgerichtshof mit den inhaltlichen Anforderungen an die Berufungsbegründung in den Fällen einer erstinstanzlich abgewiesenen Klage wegen Inverkehrbringens eines Kraftfahrzeugs mit unzulässiger Abschalteinrichtung zu befassen:

Die Autokäuferin begehrt von dem beklagten Fahrzeughersteller Schadensersatz wegen eines von ihr

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