Bundesgerichtshof (Empfangsgebäude)

Der Dieselsenat beim Bundesgerichtshof

Der Bundesgerichtshof reagiert auf die durch den Dieselskandal ausgelöste Klagewelle und richtet vorübergehend einen Hilfsspruchkörper für die „Diesel-Sachen“ ein.

Aufgrund der anhaltend hohen Eingangszahlen in Rechtsstreitigkeiten über Schadensersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen, die den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem Kraftfahrzeug

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Audi A6 50 TDI quattro

Dieselskandal – und der Ersatz-Neuwagen

Im Verbrauchsgüterkauf kann der Käufer eines (hier: aufgrund einer unzulässigen Abschalteinrichtung) mangelhaften Neufahrzeugs im Rahmen seiner Gewährleistungsrechte grundsätzlich auch die Ersatzlieferung eines zwischenzeitlich hergestellten Nachfolgemodells verlangen. Dies gilt aber nur für den Fall, dass der Autokäufer einen entsprechenden Anspruch innerhalb

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PKW

Daimler – und das Thermofenster

Der Bundesgerichtshof hatte sich erneut mit der Thematik des sogenannten „Thermofensters“ zu befassen:

In dem hier entschiedenen Fall erwarb der Autokäufer im Oktober 2012 von dem beklagten Fahrzeughersteller ein Neufahrzeug vom Typ Mercedes-Benz C 220 CDI BlueEfficiency zu einem Kaufpreis

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PKW

Mercedes Benz – und das Thermofenster

Bei Kraftfahrzeugen der Marke Mercedes-Benz Typ 220 D mit einem 4-Zylinder-Motor der Kennung OM 651 DE 22LA, Emissionsklasse 6b, liegt nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart keine unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne einer Prüfstanderkennung vor.

In sogenannten „Dieselskandalfällen“ liegt nach Überzeugung

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Auspuff

Der zu spät gekaufte Diesel-PKW

Einem Käufer, der einen mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Gebrauchtwagen (hier: der Marke Audi) erst nach Bekanntwerden des sogenannten Dieselskandals gekauft hat, stehen gegen den Hersteller keine Schadensersatzansprüche zu.

In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedene Fall erwarb der Autokäufer im

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Auspuff

Kapitalanleger-Musterverfahren gegen die Porsche SE

Der Bundesgerichtshof hat das Kapitalanleger-Musterverfahren gegen die Porsche SE vor dem Oberlandesgericht Stuttgart zugelassen. Das beim Oberlandesgericht Braunschweig anhängige Kapitalanleger-Musterverfahren gegen die Volkswagen AG zur Verletzung von Publizitätspflichten im Zusammenhang des sogenannten Dieselskandals steht einem weiteren Kapitalanleger-Musterverfahren beim Oberlandesgericht Stuttgart

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