Das Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft in Verbindung mit Art. 216 AEUV steht nach dem Ablauf der Übergangsfrist (Art. 126 AA) der Anwendung des Art. 18 Abs.
Artikel lesenSchlagwort: EuGVVO
Die versagte Vollstreckbarerklärung – und der spätere Europäische Vollstreckungstitel
Wird die Vollstreckbarerklärung einer Entscheidung wegen eines Anerkennungshindernisses nach Art. 34 Nr. 2, Art. 45 EuGVVO a.F. im Vollstreckungsstaat versagt, steht dies einer anschließenden Vollstreckung aus der als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigten Entscheidung im selben Vollstreckungsstaat nicht entgegen.
In dem hier
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Ungarische Straßenmaut – und ihre Beitreibung in Deutschland
Die Bestimmungen des ungarischen Rechts über die Erhebung einer Straßenmaut verstoßen auch hinsichtlich der für die Angabe eines falschen Länderkennzeichens in der ungarischen Mautverordnung getroffenen Regelungen nicht gegen den deutschen ordre public.
In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall verlang
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Internationale Zuständigkeit deutscher Arbeitsgerichte
Die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte ist eine in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu prüfende Sachurteilsvoraussetzung.
§ 545 Abs. 2 ZPO steht dem nicht entgegen. Diese Regelung bezieht sich ungeachtet ihres weit gefassten Wortlauts nicht auf die internationale Zuständigkeit.
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Vollstreckbarerklärung nach der EuGVVO – und der verfahrenseinleitende Schriftsatz
Dem verfahrenseinleitenden Schriftstück müssen sich mit Bestimmtheit zumindest Gegenstand und Grund des gegen den Beklagten gerichteten Antrags sowie die Aufforderung, sich vor Gericht einzulassen, oder, nach Art des laufenden Verfahrens, die Möglichkeit zur Einlegung eines gerichtlichen Rechtsbehelfs entnehmen lassen.
Dieser
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Verfahrensaussetzung bei doppelte Rechtshängigkeit nach der EuGVVO – und der Brexit
Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union steht der Anwendung von Art. 31 Abs. 2 EuGVVO nach Art. 67 Abs. 1 Buchst. a)) des Austrittsabkommens nicht entgegen.
Die Gerichte des Vereinigten Königreichs sind zwar keine Gerichte eines Mitgliedstaats
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Gerichtsstandsklauseln – und ihre Auslegung unter der EuGVVO
Die Reichweite einer Gerichtsstandsklausel beurteilt sich nach den europarechtlichen Anforderungen des Art. 25 EuGVVO.
Die Vereinbarung der Zuständigkeit muss im Hinblick auf die Entscheidung über eine bereits entstandene Rechtsstreitigkeit oder über eine künftige „aus einem bestimmten Rechtsverhältnis“ entspringende Rechtsstreitigkeit erfolgen
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Gerichtsstandsvereinbarung: „Die Gerichte Englands“
Der Anwendung von Art. 31 Abs. 2 EuGVVO steht nicht entgegen, dass die in Rede stehende Gerichtsstandsvereinbarung nicht ein bestimmtes einzelnes Gericht, sondern die Gerichte Englands für zuständig erklärt.
Die Auffassung, Art. 31 Abs. 2 EuGVVO setze die Vereinbarung auch
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Die Zivilprozesse des Insolvenzverwalters – und die Geltung der EuGVVO
Art. 1 Abs. 2 Buchst. b) EuGVVO grenzt aus dem Anwendungsbereich der EuGVVO nur Verfahren aus, die in den Anwendungsbereich der EuInsVO fallen.
Die Verordnungen sind hinsichtlich ihres Anwendungsbereichs so auszulegen, dass jede Regelungslücke und Überschneidung vermieden wird. Klagen, die
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Einseitig ausschließliche Gerichtsstandsklauseln – und die EuGVVO
31 Abs. 2 EuGVVO ist auf einseitig ausschließliche Gerichtsstandsvereinbarungen anzuwenden, wenn durch die Vereinbarung eine ausschließliche Zuständigkeit des später angerufenen Gerichts zu Lasten der vor dem erstbefassten Gericht klagenden Partei vereinbart wurde.
Ein Verfahren ist nach Art. 31 Abs. 2
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Die EuGVVO – und die internationale Zuständigkeit der Arbeitsgerichte
Das Bundesarbeitsgericht hat den Gerichtshof der Europäischen Union gemäß Art. 267 AEUV um Vorabentscheidung über einige Fragen zur internationalen Zuständigkeit der Arbeitsgerichte nach der EuGVVO /Rom-I-VO ersucht:
Ist Art. 6 Abs. 1 iVm. Art. 21 Abs. 2, Abs. 1 Buchst.
Internationale Zuständigkeit der Arbeitsgerichte – aufgrund einer Patronatserklärung
Das Bundesarbeitsgericht hat den Gerichtshof der Europäischen Union gemäß Art. 267 AEUV um Vorabentscheidung über einige Fragen zur internationalen Zuständigkeit der Arbeitsgerichte nach der EuGVVO /Rom-I-VO ersucht:
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Ist Art. 6 Abs. 1 iVm. Art. 21 Abs. 2, Abs. 1 Buchst.
Die deutsche Fluggesellschaft – und die Kündigung eines Flugbegleiters in Indien
Das von der indischen Niederlassung einer deutschen Fluggesellschaft mit einem in dort wohnhaften indischen Flugbegleiter geschlossene Arbeitsverhältnis unterliegt indischem Vertragsstatut.
In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall bestimmte sich das anwendbare materielle Recht noch nach Art. 27 ff. EGBGB in
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Umschuldung griechischer Staatsanleihen – und die deutsche Gerichtsbarkeit
Es ist eine allgemein anerkannte Regel des Völkerrechts, dass ein Staat grundsätzlich keiner fremden Gerichtsbarkeit unterworfen ist. Auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts besteht eine Staatenimmunität zwar nicht (mehr) für die sogenannten acta iure gestionis, wohl aber weitgehend uneingeschränkt
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Vollstreckbarerklärung ausländischer Urteile – und eine Rechtsmittelfrist von drei Tagen
Ein Beklagter, dem das verfahrenseinleitende Schriftstück nicht in einer Weise zugestellt worden ist, dass er sich verteidigen konnte, und der sich nicht auf das Verfahren eingelassen hat, hat nur dann eine Möglichkeit, im Urteilsstaat einen Rechtsbehelf gegen die Entscheidung einzulegen,
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Grundschuldrückgewähr nach Darlehenswiderruf – und die gerichtliche Zuständigkeit
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat den Begriff des dinglichen Rechts im Sinne von Art. 24 Nr. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.12 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und
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Die formal nicht ordnungsgemäße Zustellung nach dem Lugano-Übereinkommen
Nach Art. 34 Nr. 2 LugÜ 2007 ist nicht auf die formal ordnungsgemäße Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks, sondern auf die tatsächliche Wahrung der Verteidigungsrechte abzustellen. Diese gelten als gewahrt, wenn der Beklagte Kenntnis vom laufenden Gerichtsverfahren erlangt hat und deswegen
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Vollstreckbarerklärung mazedonischer Urteile
Das Urteil eines mazedonischen Gerichts darf nicht gemäß Art. 38 ff EuGVVO aF für in Deutschland vollstreckbar erklärt werden.
Die Verordnung ist nicht auf gerichtliche Entscheidungen anwendbar, die in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien ergangen sind. Mazedonien ist kein Mitgliedstaat
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Verbrauchersachen – und die internationale Zuständigkeit nach der EuGVVO
Der Verbraucherbegriff des Art. 15 Abs. 1 lit. c) EuGVVO ist unter Beachtung der Systematik und der mit der Verordnung verfolgten Ziele autonom auszulegen. Die vom Europäischen Gerichtshof für die Vorgängerregelung des Art. 13 Abs. 1 EuGVÜ aufgestellten Auslegungsgrundsätze gelten
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Vollstreckbarerklärung von EU-Urteilen – und unvereinbare Entscheidungen
An Ausführungen des ausländischen Gerichts zur Tragweite eines inländischen Urteils ist das Gericht des Vollstreckungsstaats nicht gebunden.
Der Begriff der „Unvereinbarkeit“ im Sinne des Art. 34 Nr. 3 EuGVVO aF ist autonom auszulegen.
Danach sind Entscheidungen unvereinbar, wenn sie Rechtsfolgen
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Die Tätigkeit für ein ausländisches Unternehmen – und die Gerichtsstandsvereinbarung
Der Begriff des „individuellen Arbeitsvertrags“ im Sinne des Art. 18 Abs. 1 EuGVVO ist nicht nach nationalen Kriterien zu bestimmen, sondern als genuiner Begriff der EuGVVO unter Berücksichtigung von Art. 45 AEUV autonom auszulegen. Danach ist ein „individueller Arbeitsvertrag“ eine
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EuGVVO – und die Zuständigkeit für vertragliche Schadensersatzansprüche
Die Gerichte des Orts, an dem die Primärverpflichtung aus einem Vertragsverhältnis im Sinne von Art. 5 Nr. 1 Buchstabe a EuGVVO alt (= Art. 7 Nr. 1 Buchstabe a EuGVVO neu) erfüllt worden ist oder zu erfüllen war, sind auch
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Polnischen Versäumnisurteil – und der deutsche erfahrensrechtliche ordre public
Die Vollstreckbarerklärung eines polnischen Urteils verstößt gegen den deutschen verfahrensrechtlichen ordre public international, wenn das polnische Gericht, weil der in Deutschland wohnende Beklagte keinen in Polen ansässigen Prozessbevollmächtigten oder Zustellungsbevollmächtigten bestellt hat, gemäß Art. 1135 § 2 des polnischen Zivilverfahrensgesetzbuchs
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Das italienische Urteil – und die Konkretisierung in der Vollstreckbarerklärung
Im Interesse der Titelfreizügigkeit muss im Exequaturverfahren eine Konkretisierung oder Ergänzung für vollstreckbar zu erklärende, nach deutschem Recht nicht hinreichend konkretisierte Titel vorgenommen werden.
Gegebenenfalls muss hierzu auch eine Beweisaufnahme zum ausländischen Recht durchgeführt werden, wenn sich hieraus der konkrete
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Kaufpreisklage des Insolvenzverwalters – und die internationale Zuständigkeit
Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für die Kaufpreisklage eines Insolvenzverwalters am inländischen Sitz des Insolvenzgerichts aus einem vom inländischen Insolvenzschuldner vor Einleitung des Insolvenzverfahrens geschlossenen Kaufvertrag mit einem im EU-Ausland ansässigen Käufer – hier auf Kaufpreiszahlung in Anspruch genommener Mitverpflichteter
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Vollstreckung vorläufig vollstreckbarer italienischer Urteile – ohne Sicherheitsleistung
Eine Vollstreckung des erstinstanzlichen italienischen Urteils in Deutschland widerspricht nicht im Sinne von Art. 34 Nr. 1 EuGVVO aF offensichtlich dem deutschen verfahrensrechtlichen ordre public.
Zwar sind erstinstanzliche Urteile eines italienischen Gerichts anders als entsprechende Urteile eines deutschen Gerichts im
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Der Verkehrsunfall in Belgien – und die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte
Nach Art. 11 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22.12 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVVO) i.V.m. Art. 9 Abs. 1 Buchst. b EuGVVO kann der
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Grundstücksverkäufe – und die internationale Zuständigkeit für die Zahlungsklage
Nach Art. 22 Nr. 1 EuGVVO sind die Gerichte desjenigen Mitgliedstaates für Klagen, welche dingliche Rechte an unbeweglichen Sachen zum Gegenstand haben, ohne Rücksicht auf den Wohnsitz ausschließlich zuständig, in dem die unbewegliche Sache belegen ist.
Diese Bestimmung ist dahingehend
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Vollstreckung in Deutschland – und die internationale Zuständigkeit für die Titelherausgabeklage
Bei einer in Deutschland (anstehenden) Vollstreckung sind die deutschen Gerichte außer für die Vollstreckungsabwehrklage auch für die Entscheidung über die Klage auf Herausgabe des Vollstreckungstitels international zuständig.
Nr. 5 EuGVVO bestimmt, dass für Verfahren, welche die Zwangsvollstreckung aus Entscheidungen zum
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Belgisches Konkursverfahren, deutscher Besteller – und die Zuständigkeit deutscher Gerichte
Auf eine negative Feststellungsklage, mit der ein deutscher Besteller gegen belgische Konkursverwalter die Feststellung begehrt, dass er auf ein vor Konkurseröffnung über das Vermögen einer belgischen Gesellschaft geschlossenes Geschäft kein Entgelt mehr zu leisten habe, ist gemäß Art. 1 Abs.
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Doppelte Rechtshängigkeit, das nach EuGVVO zuständige Gericht – und die Verfahrensaussetzung
Ist das später angerufene Gericht nach Art. 22 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22.12 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ausschließlich zuständig, darf es das Verfahren nicht
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Deutscher Verbraucher, spanischer Makler, spanische Eigentumswohnung – deutscher Gerichtsstand?
Der Bundesgerichtshof hat dem Gerichtshof der Europäischen Union gemäß Art. 267 AEUV folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:
Artikel lesenKann ein Verbraucher gemäß Art. 15 Abs. 1 Buchst. c, 2. Alt. in Verbindung mit Art. 16 Abs. 1, 2. Alt. der Verordnung
Das englische Insolvenzverfahren – und die Vollstreckbarerklärung einer Third Party Costs Order
Mit der Vollstreckbarerklärung einer zu Lasten eines Zeugen in einem englischen Insolvenzverfahren erlassenen Third Party Costs Order hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen. Konkret stellte sich die Rechtsfrage, ob eine Vollstreckbarerklärung sich nach den Regeln der EuGVVO oder nach
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Gerichtsstandsvereinbarung per eMail – und die Schriftform
Die Schriftformanforderungen des Art. 23 Abs. 2 EuGVVO verlangen nicht das Vorliegen einer elektronischen Verschlüsselung oder Signatur.
Der Wortlaut des Art. 23 Abs. 2 EuGVVO, nach der elektronische Übermittlungen, die eine dauerhafte Aufzeichnung der Vereinbarung ermöglichen, der Schriftform gleichgestellt sind,
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Vollstreckbarerklärung der Urteile aus einem anderen EU-Land und der Erfüllungseinwand
Im Verfahren der Vollstreckbarerklärung eines gerichtlichen Titels aus einem anderen EUMitgliedsland sind andere als die in Artt. 34 und 35 EuGVVO genannten Einwendungen selbst dann nicht berücksichtigungsfähig, wenn sie liquide sind
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass Art.
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EuGVVO und die Zuständigkeit des später angerufenen deutschen Gerichts
Ist Art. 27 Abs. 1 EuGGVO dahin auszulegen, dass das später angerufene Gericht, das nach Art. 22 EuGVVO ausschließlich zuständig ist, gleichwohl das Verfahren aussetzen muss, bis die Zuständigkeit des zuerst angerufenen Gerichts, zu dessen Gunsten keine ausschließliche Zuständigkeit nach
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Internationale Zuständigkeit der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit
Die internationale Zuständigkeit folgt grundsätzlich der örtlichen Zuständigkeit nach den §§ 12 ff. ZPO. Fällt ein Rechtsstreit nach den §§ 12 ff. ZPO in die örtliche Zuständigkeit eines deutschen Gerichts, ist die internationale Zuständigkeit regelmäßig indiziert und sind die deutschen
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Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für die Stufenklage auf Trennungsunterhalt
Die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte nach Art. 5 Nr. 2 EuGVVO ist auch für eine Stufenklage gemäß § 254 ZPO gegeben, mit der Auskunft über das Einkommen des Unterhaltspflichtigen und Zahlung von Unterhalt in noch zu beziffernder Höhe verlangt
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Internationale Arbeitsgerichts-Zuständigkeit und der gewöhnliche Arbeitsort
Die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte folgt aus dem Gerichtsstand des gewöhnlichen Arbeitsorts der Klägerin im Sinne von Art. 19 Nr. 2 Buchst. a EuGVVO. Dies ist der Ort, an dem der Arbeitnehmer die mit seinem Arbeitgeber vereinbarten Tätigkeiten tatsächlich
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„Wij spreken Nederlands!“ – Wenn Holländer ihren Wohnwagen in Deutschland mieten
Die Anwendbarkeit von Art. 15 Abs. 1 lit. c EuGVVO setzt nicht voraus, dass der Vetrag zwischen Verbraucher und Unternehmer mit Mitteln des Fernabsatzes geschlossen wurde.
In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall ging es um Schadensersatzansprüche aus einem Mietvertrag
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Gerichtsstandsvereinbarungen in der Lieferkette
Im Rahmen einer Kette von Verträgen, die zwischen in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten ansässigen Parteien geschlossenen wurden, kann eine Gerichtsstandsvereinbarung, die in dem zwischen dem Hersteller und dem Erwerber eines Gegenstands geschlossenen Vertrag enthalten ist, dem späteren Erwerber nicht entgegengehalten werden, es
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Vergabe von Bankkrediten in einen anderen EU-Staat
Die Vergabe von Bankkrediten ist eine Dienstleistung im Sinne des Art. 5 Nr. 1 Buchst. b) 2. Spiegelstrich EuGVVO. Der Verbrauchergerichtsstand nach Art. 15 Abs. 1 Buchst. c) EuGVVO ist nicht eröffnet bei einer Darlehnsgewährung einer deutschen Bank an einen
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Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen englischen Lebensversicherer
Der Bundesgerichtshof hatte sich aktuell mit der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen unzureichender Aufklärung im Zusammenhang mit dem Abschluss einer englischen Lebensversicherung zu befassen. Anlass hierzu bot die „Investment-Lebensversicherung“ eines britischen Lebensvesicherungsunternehmens:
Artikel lesenDer Anerkennung eines gerichtlich genehmigten Vergleichsplans nach englischem Gesellschaftsrecht
Verbrauchergerichtsstand
Mit dem Verbrauchergerichtsstand nach Art. 15 Abs. 1 c) EuGVVO hatte sich jetzt der Bundesgerichtshof zu befassen:
In dem entschiedenen Fall richtete sich die internationale Zuständigkeit nach der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die
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Britischer Gerichtsstand bei Statusklagen einer „deutschen“ Limited
Wo sich der für die ausschließliche internationale Zuständigkeit nach Art. 22 Nr. 2 EuGVVO maßgebliche Sitz der Gesellschaft in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union befindet, bestimmt sich bei Klagen nach dieser Vorschrift nach der Gründungstheorie und damit grundsätzlich nach dem
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EuGVVO, Verteidigungsrechte und der verfahrensrechtliche odre public
Art. 34 Nr. 2 EuGVVO stellt nicht auf die formal ordnungsgemäße Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks nach Art. 8 EuZVO 2000, sondern auf die tatsächliche Wahrung der Verteidigungsrechte ab. Diese gelten als gewahrt, wenn der Beklagte Kenntnis vom laufenden Gerichtsverfahren erlangt
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Botschaftsangehörige und die Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat den Europäischen Gerichtshof um Vorabentscheidung über die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für eine arbeitsgerichtliche Streitigkeit eines Botschaftsangestellten ersucht.
Der Kläger wurde von der Demokratischen Volksrepublik Algerien in ihrer Berliner Botschaft als Kraftfahrer beschäftigt. Der Arbeitsvertrag sieht
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Erbrechtliche Ansprüche in der EU
Nach Art. 1 Abs. 2 a EuGVVO ist die Anerkennung und Vollstreckbarerklärung von ausländischen Titeln über erbrechtliche Ansprüche über das Verfahren der EuGVVO nicht möglich. Der Ausschluss beschränkt sich nicht auf erbrechtliche Streitigkeiten im Zuständigkeitsbereich des Nachlassgerichts, sondern bezieht sich
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Broker aus der EU vor deutsche Gerichte
Beteiligt sich ein in einem Mitgliedstaat der EU ansässiger Broker als Gehilfe an der vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung eines Anlegers durch einen deutschen gewerblichen Terminoptionsvermittler und überweist der Anleger als Folge der unerlaubten Handlung des Vermittlers das Anlagekapital von seinem in
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Dänisches Ferienhaus
Für Streitigkeiten über ein dänisches Ferienhaus sind nicht die deutschen, sondern die dänischen Gerichte international zuständig.
Gemäß Art. 1 III EuGVVO ist diese EU-Verordnung auf Dänemark nicht anwendbar, so dass im Verhältnis zu Dänemark das EuGVÜ als Vorgängerübereinkommen anwendbar bleibt.
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Vollstreckbarerklärung trotz Berufung im Erststaat
Hat der Beklagte das verfahrenseinleitende Schriftstück unstreitig rechtzeitig und so erhalten, dass eine Verteidigung möglich war, kann im Rahmen des Art. 34 Nr. 2 EuGVO offen bleiben, ob die Zustellung im Sinne der anzuwendenden Zustellungsvorschriften ordnungsgemäß erfolgt und nachgewiesen ist.
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Deutsche Gerichte und internationaler Urlaubsnepp
Der Bundesgerichtshof hat die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für Streitigkeiten aus Verträgen über Teilzeitwohnrechte bejaht.
Der Kläger in dem dem jetzt vom Bundesgerichtshof entschiedenen Rechtsstreit ist ein rechtsfähiger Verein nach österreichischem Recht, der seinen Mitgliedern Ferienwohnrechte in einer Hotelanlage verschafft.
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