Die versagte Vollstreckbarerklärung – und der spätere Europäische Vollstreckungstitel

Wird die Vollstreckbarerklärung einer Entscheidung wegen eines Anerkennungshindernisses nach Art. 34 Nr. 2, Art. 45 EuGVVO a.F. im Vollstreckungsstaat versagt, steht dies einer anschließenden Vollstreckung aus der als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigten Entscheidung im selben Vollstreckungsstaat nicht entgegen. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall wendet sich die Schuldnerin gegen die

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Autobahnmaut Ungarn

Ungarische Straßenmaut – und ihre Beitreibung in Deutschland

Die Bestimmungen des ungarischen Rechts über die Erhebung einer Straßenmaut verstoßen auch hinsichtlich der für die Angabe eines falschen Länderkennzeichens in der ungarischen Mautverordnung getroffenen Regelungen nicht gegen den deutschen ordre public. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall verlang eine ungarische Gesellschaft, deren Geschäftszweck die Eintreibung der ungarischen Autobahnmaut

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Bundesarbeitsgericht

Internationale Zuständigkeit deutscher Arbeitsgerichte

Die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte ist eine in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu prüfende Sachurteilsvoraussetzung. § 545 Abs. 2 ZPO steht dem nicht entgegen. Diese Regelung bezieht sich ungeachtet ihres weit gefassten Wortlauts nicht auf die internationale Zuständigkeit. Zuständigkeit nach der EuGVVO Die  Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des

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Buchregal

Vollstreckbarerklärung nach der EuGVVO – und der verfahrenseinleitende Schriftsatz

Dem verfahrenseinleitenden Schriftstück müssen sich mit Bestimmtheit zumindest Gegenstand und Grund des gegen den Beklagten gerichteten Antrags sowie die Aufforderung, sich vor Gericht einzulassen, oder, nach Art des laufenden Verfahrens, die Möglichkeit zur Einlegung eines gerichtlichen Rechtsbehelfs entnehmen lassen. Dieser Entscheidung des Bundesgerichtshof lag ein Verfahren auf Vollstreckbarerklärung zugrunde, das

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Gerichtshof der Europäischen Unoin

Gerichtsstandsklauseln – und ihre Auslegung unter der EuGVVO

Die Reichweite einer Gerichtsstandsklausel beurteilt sich nach den europarechtlichen Anforderungen des Art. 25 EuGVVO. Die Vereinbarung der Zuständigkeit muss im Hinblick auf die Entscheidung über eine bereits entstandene Rechtsstreitigkeit oder über eine künftige „aus einem bestimmten Rechtsverhältnis“ entspringende Rechtsstreitigkeit erfolgen (Bestimmtheitsgrundsatz). Durch dieses Erfordernis soll die Geltung einer Gerichtsstandsvereinbarung auf

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Supreme Court of the United Kingdom

Gerichtsstandsvereinbarung: „Die Gerichte Englands“

Der Anwendung von Art. 31 Abs. 2 EuGVVO steht nicht entgegen, dass die in Rede stehende Gerichtsstandsvereinbarung nicht ein bestimmtes einzelnes Gericht, sondern die Gerichte Englands für zuständig erklärt. Die Auffassung, Art. 31 Abs. 2 EuGVVO setze die Vereinbarung auch der örtlichen Zuständigkeit voraus, lässt sich weder mit dem Wortlaut

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LG Bremen

Einseitig ausschließliche Gerichtsstandsklauseln – und die EuGVVO

31 Abs. 2 EuGVVO ist auf einseitig ausschließliche Gerichtsstandsvereinbarungen anzuwenden, wenn durch die Vereinbarung eine ausschließliche Zuständigkeit des später angerufenen Gerichts zu Lasten der vor dem erstbefassten Gericht klagenden Partei vereinbart wurde. Ein Verfahren ist nach Art. 31 Abs. 2 EuGVVO auszusetzen, obwohl die Gerichtsstandsvereinbarung nur für den Kläger, nicht

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Flugbegleiterin

Die deutsche Fluggesellschaft – und die Kündigung eines Flugbegleiters in Indien

Das von der indischen Niederlassung einer deutschen Fluggesellschaft mit einem in dort wohnhaften indischen Flugbegleiter geschlossene Arbeitsverhältnis unterliegt indischem Vertragsstatut. In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall bestimmte sich das anwendbare materielle Recht noch nach Art. 27 ff. EGBGB in der bis 16.12.2009 geltenden FassungaF. Die Verordnung (EG) Nr. 593/2008

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Akropolis

Umschuldung griechischer Staatsanleihen – und die deutsche Gerichtsbarkeit

Es ist eine allgemein anerkannte Regel des Völkerrechts, dass ein Staat grundsätzlich keiner fremden Gerichtsbarkeit unterworfen ist. Auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts besteht eine Staatenimmunität zwar nicht (mehr) für die sogenannten acta iure gestionis, wohl aber weitgehend uneingeschränkt für solche Akte besteht, die hoheitliches Handeln darstellen. Mit dieser Begründung

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Schreibmaschine

Die formal nicht ordnungsgemäße Zustellung nach dem Lugano-Übereinkommen

Nach Art. 34 Nr. 2 LugÜ 2007 ist nicht auf die formal ordnungsgemäße Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks, sondern auf die tatsächliche Wahrung der Verteidigungsrechte abzustellen. Diese gelten als gewahrt, wenn der Beklagte Kenntnis vom laufenden Gerichtsverfahren erlangt hat und deswegen seine Rechte geltend machen konnte. Die Vollstreckbarerklärung eines schweizerischen Titels

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Vollstreckbarerklärung mazedonischer Urteile

Das Urteil eines mazedonischen Gerichts darf nicht gemäß Art. 38 ff EuGVVO aF für in Deutschland vollstreckbar erklärt werden. Die Verordnung ist nicht auf gerichtliche Entscheidungen anwendbar, die in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien ergangen sind. Mazedonien ist kein Mitgliedstaat der Europäischen Union. Dem Antrag auf Vollstreckbarerklärung kann auch nicht

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Aktenvermerk

Polnischen Versäumnisurteil – und der deutsche erfahrensrechtliche ordre public

Die Vollstreckbarerklärung eines polnischen Urteils verstößt gegen den deutschen verfahrensrechtlichen ordre public international, wenn das polnische Gericht, weil der in Deutschland wohnende Beklagte keinen in Polen ansässigen Prozessbevollmächtigten oder Zustellungsbevollmächtigten bestellt hat, gemäß Art. 1135 § 2 des polnischen Zivilverfahrensgesetzbuchs die für diese Partei bestimmten gerichtlichen Schriftstücke in der Gerichtsakte

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Das italienische Urteil – und die Konkretisierung in der Vollstreckbarerklärung

Im Interesse der Titelfreizügigkeit muss im Exequaturverfahren eine Konkretisierung oder Ergänzung für vollstreckbar zu erklärende, nach deutschem Recht nicht hinreichend konkretisierte Titel vorgenommen werden. Gegebenenfalls muss hierzu auch eine Beweisaufnahme zum ausländischen Recht durchgeführt werden, wenn sich hieraus der konkrete Inhalt des Titels ergibt. Die hierauf vorzunehmenden Konkretisierungen obliegen dem

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Oberlandesgericht München

Kaufpreisklage des Insolvenzverwalters – und die internationale Zuständigkeit

Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für die Kaufpreisklage eines Insolvenzverwalters am inländischen Sitz des Insolvenzgerichts aus einem vom inländischen Insolvenzschuldner vor Einleitung des Insolvenzverfahrens geschlossenen Kaufvertrag mit einem im EU-Ausland ansässigen Käufer – hier auf Kaufpreiszahlung in Anspruch genommener Mitverpflichteter – bestimmt sich auch dann nicht nach Art. 3 Abs.

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Verhandlungstisch

Vollstreckung vorläufig vollstreckbarer italienischer Urteile – ohne Sicherheitsleistung

Eine Vollstreckung des erstinstanzlichen italienischen Urteils in Deutschland widerspricht nicht im Sinne von Art. 34 Nr. 1 EuGVVO aF offensichtlich dem deutschen verfahrensrechtlichen ordre public. Zwar sind erstinstanzliche Urteile eines italienischen Gerichts anders als entsprechende Urteile eines deutschen Gerichts im gesetzlichen Regelfall ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar (art. 282 cpc; §

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Grundstücksverkäufe – und die internationale Zuständigkeit für die Zahlungsklage

Nach Art. 22 Nr. 1 EuGVVO sind die Gerichte desjenigen Mitgliedstaates für Klagen, welche dingliche Rechte an unbeweglichen Sachen zum Gegenstand haben, ohne Rücksicht auf den Wohnsitz ausschließlich zuständig, in dem die unbewegliche Sache belegen ist. Diese Bestimmung ist dahingehend auszulegen, dass die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte des Belegenheitsstaats nicht

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Vollstreckung in Deutschland – und die internationale Zuständigkeit für die Titelherausgabeklage

Bei einer in Deutschland (anstehenden) Vollstreckung sind die deutschen Gerichte außer für die Vollstreckungsabwehrklage auch für die Entscheidung über die Klage auf Herausgabe des Vollstreckungstitels international zuständig. Nr. 5 EuGVVO bestimmt, dass für Verfahren, welche die Zwangsvollstreckung aus Entscheidungen zum Gegenstand haben, die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig sind, in dessen

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Gerichtsstandsvereinbarung per eMail – und die Schriftform

Die Schriftformanforderungen des Art. 23 Abs. 2 EuGVVO verlangen nicht das Vorliegen einer elektronischen Verschlüsselung oder Signatur. Der Wortlaut des Art. 23 Abs. 2 EuGVVO, nach der elektronische Übermittlungen, die eine dauerhafte Aufzeichnung der Vereinbarung ermöglichen, der Schriftform gleichgestellt sind, gibt für ein derart qualifiziertes Formerfordernis nichts her. Auch der

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Gerichtsstandsvereinbarungen in der Lieferkette

Im Rahmen einer Kette von Verträgen, die zwischen in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten ansässigen Parteien geschlossenen wurden, kann eine Gerichtsstandsvereinbarung, die in dem zwischen dem Hersteller und dem Erwerber eines Gegenstands geschlossenen Vertrag enthalten ist, dem späteren Erwerber nicht entgegengehalten werden, es sei denn, dieser hat der Klausel zugestimmt. Die EuGVVO, die

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Vergabe von Bankkrediten in einen anderen EU-Staat

Die Vergabe von Bankkrediten ist eine Dienstleistung im Sinne des Art. 5 Nr. 1 Buchst. b) 2. Spiegelstrich EuGVVO. Der Verbrauchergerichtsstand nach Art. 15 Abs. 1 Buchst. c) EuGVVO ist nicht eröffnet bei einer Darlehnsgewährung einer deutschen Bank an einen französischen Rechtsanwalt, die zum Zwecke der Beteiligung an einer deutschen

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Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen englischen Lebensversicherer

Der Bundesgerichtshof hatte sich aktuell mit der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen unzureichender Aufklärung im Zusammenhang mit dem Abschluss einer englischen Lebensversicherung zu befassen. Anlass hierzu bot die „Investment-Lebensversicherung“ eines britischen Lebensvesicherungsunternehmens: Der Anerkennung eines gerichtlich genehmigten Vergleichsplans nach englischem Gesellschaftsrecht („Scheme of Arrangement“), der eine Lebensversicherung betrifft, stehen jedenfalls die

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Archiv

Verbrauchergerichtsstand

Mit dem Verbrauchergerichtsstand nach Art. 15 Abs. 1 c) EuGVVO hatte sich jetzt der Bundesgerichtshof zu befassen: In dem entschiedenen Fall richtete sich die internationale Zuständigkeit nach der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in

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Botschaftsangehörige und die Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat den Europäischen Gerichtshof um Vorabentscheidung über die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für eine arbeitsgerichtliche Streitigkeit eines Botschaftsangestellten ersucht. Der Kläger wurde von der Demokratischen Volksrepublik Algerien in ihrer Berliner Botschaft als Kraftfahrer beschäftigt. Der Arbeitsvertrag sieht für Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten die Zuständigkeit der algerischen Gerichte vor.

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Erbrechtliche Ansprüche in der EU

Nach Art. 1 Abs. 2 a EuGVVO ist die Anerkennung und Vollstreckbarerklärung von ausländischen Titeln über erbrechtliche Ansprüche über das Verfahren der EuGVVO nicht möglich. Der Ausschluss beschränkt sich nicht auf erbrechtliche Streitigkeiten im Zuständigkeitsbereich des Nachlassgerichts, sondern bezieht sich auch auf klassische zivilrechtliche Erbrechtsstreitigkeiten, in denen über die Erbenstellung,

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Broker aus der EU vor deutsche Gerichte

Beteiligt sich ein in einem Mitgliedstaat der EU ansässiger Broker als Gehilfe an der vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung eines Anlegers durch einen deutschen gewerblichen Terminoptionsvermittler und überweist der Anleger als Folge der unerlaubten Handlung des Vermittlers das Anlagekapital von seinem in Deutschland geführten Konto an den Broker, ist für eine gegen

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Dänisches Ferienhaus

Für Streitigkeiten über ein dänisches Ferienhaus sind nicht die deutschen, sondern die dänischen Gerichte international zuständig. Gemäß Art. 1 III EuGVVO ist diese EU-Verordnung auf Dänemark nicht anwendbar, so dass im Verhältnis zu Dänemark das EuGVÜ als Vorgängerübereinkommen anwendbar bleibt. Bezieht sich ein Rechtsstreit zwar nicht auf ein dingliches Recht

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Vollstreckbarerklärung trotz Berufung im Erststaat

Hat der Beklagte das verfahrenseinleitende Schriftstück unstreitig rechtzeitig und so erhalten, dass eine Verteidigung möglich war, kann im Rahmen des Art. 34 Nr. 2 EuGVO offen bleiben, ob die Zustellung im Sinne der anzuwendenden Zustellungsvorschriften ordnungsgemäß erfolgt und nachgewiesen ist. Im Verfahren über die Vollstreckbarerklärung eines noch nicht rechtskräftigen ausländischen

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Deutsche Gerichte und internationaler Urlaubsnepp

Der Bundesgerichtshof hat die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für Streitigkeiten aus Verträgen über Teilzeitwohnrechte bejaht. Der Kläger in dem dem jetzt vom Bundesgerichtshof entschiedenen Rechtsstreit ist ein rechtsfähiger Verein nach österreichischem Recht, der seinen Mitgliedern Ferienwohnrechte in einer Hotelanlage verschafft. Mit „Zeichnungsschein“ vom 29. Mai 1995 trat der in Deutschland

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Österreichische Unterhaltstitel

Zur Vollstreckbarkeit eines österreichischen Urteils auf Kindesunterhalt nach der EuGVVO musste jetzt der Bundesgerichtshof Stellung nehmen. Nach Art. 45 Abs. 2 Brüssel I-VO darf die zu vollstreckende ausländische Entscheidung keinesfalls in der Sache selbst nachgeprüft werden. Im Beschwerdeverfahren darf die Vollstreckbarerklärung nur aus einem der in den Artt. 34 und

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