Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute eine bisher umstrittene Frage zur Berechnung von Aufenthaltszeiten bei der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis – hier aus humanitären Gründen nach § 26 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) – entschieden. Die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis setzt nach dieser
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