Euro-Geldscheine

Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen

Gleichheitsrechtlicher Ausgangspunkt für die Auswahl des Zinsgegenstands und die Bestimmung des Zinssatzes im Steuerrecht ist ein stufenloser am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab. Zinsregelungen als steuerliche Nebenleistungen bedürfen zur Wahrung der Belastungsgleichheit eines über den Zweck der Einnahmeerzielung hinausgehenden,

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Insolvenzbeschlag für Steuererstattungsansprüche bei vorbehaltener Nachtragsverteilung

Nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens entstandene, aber bereits während seiner Dauer begründete Steuererstattungsansprüche des Insolvenzschuldners unterliegen weiterhin dem Insolvenzbeschlag, falls mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens ihre Nachtragsverteilung vorbehalten worden ist. Für solche dem Insolvenzbeschlag weiterhin unterliegenden Ansprüche gelten die insolvenzrechtlichen Aufrechnungsverbote.

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Steuererstattung auf’s falsche Konto

Weicht das Finanzamt für die Zahlung einer Einkommensteuererstattung von dem in der gemeinsamen Steuererklärung der Ehegatten angegebenen Konto ab und überweist auf ein anderes Konto eines Ehegatten, erfolgt diese Zahlung nicht auch mit schuldbefreiender Wirkung gegenüber dem anderen Ehegatten –

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Steuer-Vorauszahlungen eines Ehegatten

Vorauszahlungen eines Ehegatten aufgrund eines an beide Ehegatten gerichteten Vorauszahlungsbescheides dienen letztlich der Tilgung der zu erwartenden Steuerschulden beider Ehegatten, unabhängig davon, ob die Eheleute später zusammen oder getrennt veranlagt werden. Sie sind deshalb zunächst auf die festgesetzten Steuern beider

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Zinsen auf Steuererstattungen

Im Juni 2010 hatte der . Dieses Urteil hat der Gesetzgeber durch das Jahressteuergesetz 2010 zu korrigieren versucht. Und das Finanzgericht Münster beurteilt nun diese durch das Jahressteuergesetz 2010 rückwirkend angeordnete Besteuerung von Zinsen, die vom Fiskus auf Steuererstattungen gezahlt

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Zinsen auf Einkommensteuererstattungen

Erstattungszinsen, also gesetzliche Zinsen, die das Finanzamt aufgrund von Einkommensteuererstattungen an den Steuerpflichtigen zahlt, unterliegen nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs nicht der Einkommensteuer. Damit hat der Bundesfinanzhof seine bisherige Rechtsprechung geändert – bisher hatte der Bundesfinanzhof die Erstattungszinsen als

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Verfahrenskostenstundung nur nach Steuererklärung?

Bei der Beurteilung, ob das Schuldnervermögen zur Kostendeckung ausreicht, können auch Steuererstattungsansprüche von Bedeutung sein.

Die Kehrseite: Ist ein Lohnsteuerjahresausgleich nicht von vornherein aussichtslos, kann eine Verfahrenskostenstundung ausgeschlossen sein, weil der Schuldner nicht nachgewiesen hat, dass sein Vermögen zur Deckung

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