Marder

Der Marderbefall als außergewöhnliche Belastung

Die Kosten einer umfangreichen Dachsanierung können nicht als außergewöhnliche Belastung beim Finanzamt geltend gemacht werden, wenn eine konkrete Gesundheitsgefährdung wegen Marderbefall nicht nachgewiesen werden kann.

Mit dieser Begründung hat das Finanzgericht Hamburg in dem hier vorliegenden Fall die außergewöhnliche Belastung

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Wahlkampfkosten – und die Einkommensteuer

Auch erfolglose Bewerber um ein Mandat im Europäischen Parlament können ihre Wahlkampfkosten nicht als Werbungskosten bei den sonstigen Einkünften abziehen. Wahlkampfkosten zur Erlangung eines Mandats im Europäischen Parlament sind auch Aufwendungen für die Erlangung des Kandidatenstatus, die organisatorische Vorbereitung als

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