Bundesfinanzhof (BFH)

Tatbestandsberichtigung bei BFH-Urteilen

Ein Antrag auf Berichtigung des Tatbestands eines Revisionsurteils ist grundsätzlich wegen Fehlens des erforderlichen Rechtsschutzinteresses unzulässig. Eine Ausnahme gilt, wenn der Antrag eigene tatsächliche Feststellungen des Revisionsgerichts (etwa zu den Sachentscheidungsvoraussetzungen) oder die Wiedergabe der Revisionsanträge oder sonstiger Prozesserklärungen der

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Finanzgericht und Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg

Die Suche nach dem Antrag des Klägers

Hat ein Kläger keinen ausdrücklichen Sachantrag gestellt, muss das Finanzgericht sein Klagebegehren anhand seines Vorbringens ermitteln.

So hat das Finanzgericht Baden-Württemberg im hier entschiedenen Fall im Ergebnis zu Recht den Klageantrag der Klägerin rechtsschutzgewährend dahin ausgelegt, dass sie (auch) beantragt

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Bundesfinanzhof (BFH)

Keine Revisionszulassung trotz Divergenz

Weicht das angefochtene Urteil von einem Urteil eines anderen Finanzgerichts ab, welches seinerseits ohne Begründung und in nicht nachvollziehbarer Weise von einer ständigen BFH-Rechtsprechung abweicht, bedarf es zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung keiner Entscheidung des Bundesfinanzhofs in einem Revisionsverfahren.

Im

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Finanzgericht München

Der coronabedingte Terminsverlegungsantrag

Trotz Vorerkrankung eines nicht geimpften Prozessbeteiligten kann es sich im fortgeschrittenen Stadium der COVID-19-Pandemie als nicht verfahrensfehlerhaft erweisen, wenn das Finanzgericht den Antrag auf Terminsverlegung ablehnt und ohne den Prozessbeteiligten mündlich verhandelt. 

Einem Verfahrensbeteiligten wird rechtliches Gehör (Art. 103 Abs.

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Klage im Namen beider Ehegatten?

Wird ein Antrag in der mündlichen Verhandlung lediglich namens eines Ehegatten gestellt, kann das Verfahren des anderen Ehegatten wegen Rücknahme einzustellen sein.

So auch in dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Revisionsverfahren:

Der Bundesfinanzhof geht davon aus, dass neben der Klägerin

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Fachgerichtszentrum Hannover

Die Klage der vollbeendeten GbR

Eine vollbeendete Personengesellschaft kann sich noch gegen einen Steuerbescheid zur Wehr setzen, den das Finanzamt nach ihrer Vollbeendigung erlässt.

Dies gilt auch für eine GbR, bei der aufgrund einer Realteilung die Vollbeendigung eingetreten ist.

Mit Vollbeendigung fällt grundsätzlich die Prozessführungsbefugnis

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Fachgerichtszentrum Hannover

Verfahrenstrennung beim Finanzgericht

Durch gemeinsame Klageerhebung miteinander verbundene Verfahren können nur durch einen ausdrücklichen gerichtlichen Trennungsbeschluss getrennt werden, nicht aber durch konkludentes Verhalten.

Die Erhebung einer Klage nach § 43 FGO hat nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Folge, dass diese Klage und

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