Bestimmten Berufsgruppen – wie Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – soll künftig gestattet werden, eine erfolgsbasierte Vergütung zu vereinbaren. In einem jetzt in das Gesetzgebungsverfahren eingebrachten Gesetzentwurf der Bundesregierung heißt es, potenzielle Mandanten stünden vor der Entscheidung, ob sie das finanzielle
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