Das Bundesverfassungsgericht hat -knapp zehn Jahre nach Vorlage durch den Bundesfinanzhof- die rückwirkend eingeführte körperschaftsteuerrechtliche Regelung zu vororganschaftliche Mehrabführungen teilweise für nichtig erklärt. Nach § 14 Abs. 3 Satz 1 KStG in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht und zur Änderung weiterer Vorschriften (Richtlinien-Umsetzungsgesetz
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