Die Wirksamkeit der Ablösung einer Versorgungsordnung ist anhand des dreistufigen Prüfungsschemas des Bundesarbeitsgerichts zu überprüfen. Für die Anwendbarkeit des dreistufigen Prüfungsschemas ist es nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts unerheblich, ob die Anwartschaft der Arbeitnehmerin auf Versorgungsleistungen nach der Versorgungsordnung im Zeitpunkt ihrer Ablösung unverfallbar war. Der Prüfung der ablösenden Regelungen
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