Der nicht begründete Verwerfungsbeschluss

In der unterlassenen Begründung eines Verwerfungsbeschlusses liegt keine Gehörsverletzung.

Eine Begründungspflicht für letztinstanzliche, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr angreifbare Entscheidungen besteht nicht.

Die gegen abschließende Entscheidungen des Revisionsgerichts Anwendung findende Anhörungsrüge gemäß § 356a StPO ist ein außerordentlicher Rechtsbehelf und

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Die nicht begründete Revisionsverwerfung

Aus dem Umstand, dass der Bundesgerichtshof die Verwerfung der Revision nicht begründet hat, kann nicht auf einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs geschlossen werden.

Eine Begründungspflicht für letztinstanzliche, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbare Entscheidungen besteht nicht.

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Landgericht Bremen

Begründung von Verwerfungsbeschlüssen

Beschlüsse, die der Rechtsbeschwerde unterliegen, müssen nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs den maßgeblichen Sachverhalt, über den entschieden wird, wiedergeben und den Streitgegenstand und die Anträge in beiden Instanzen erkennen lassen; anderenfalls sind sie nicht mit den nach dem Gesetz (§

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Landgericht Bremen

Nichtzulässigkeitsbeschwerde erst ab 20.000 €

Die Bundesregierung beabsichtigt, bei der Zivilprozessordnung für Zurückweisungsbeschlüsse das Rechtsmittel der Nichtzulassungsbeschwerde einzuführen, allerdings erst ab einer Untergrenzen von 20.000 €. Mit dieser Nichtzulässigkeitsbeschwerde sollen die Zurückweisungsbeschlüsse der Berufungsgericht in gleicher Weise anfechtbar sein wie Berufungsurteile. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat

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Nachrichten

Die nicht erreichte Berufungssumme

Beschlüsse, die der Rechtsbeschwerde unterliegen, müssen den maßgeblichen Sachverhalt, über den entschieden wird, wiedergeben und den Streitgegenstand und die Anträge in beiden Instanzen erkennen lassen; andernfalls sind sie nicht mit den nach dem Gesetz erforderlichen Gründen versehen. Dies gilt auch

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