Kinderehen unter syrischen Flüchtlingen

Der Bundesgerichtshofs hat ein bei ihm anhängiges Verfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt, in dem es maßgeblich auf die Wirksamkeit des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen ankommt. Der Bundesgerichtshof bezweifelt die Verfassungsgemäßheit der gesetzlichen Regelung des Art. 13

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Die Ehefrau der Kindesmutter

Die Ehefrau der Kindesmutter wird nicht aufgrund der Ehe zum rechtlichen Mit-Elternteil des Kindes.

Der Bundesgerichtshofs hat es abgelehnt, dass die Ehefrau der das Kind gebärenden Mutter (allein) aufgrund der bestehenden Ehe als weiterer Elternteil des Kindes in das Geburtenregister

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Ohne Trennungsjahr geschieden

Einer Ehefrau, die während ihrer langjährigen Ehe häufig die Aggressivität und Gewalttätigkeit des Ehemannes ausgehalten hat, ist ein Festhalten an der Ehe während des Trennungsjahres nicht zuzumuten, wenn sie einen Krisenanfall bekommt und nicht mehr in der Lage ist, das

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Der Versorgungsausgleich im Scheidungsverbund – und die versäumte Beschwerdefrist

Entscheidet das Amtsgericht im Scheidungsverbund über eine Familiensache der freiwilligen Gerichtsbarkeit (hier: Versorgungsausgleich) und verwirft das Beschwerdegericht die dagegen gerichtete Beschwerde wegen Versäumung der Beschwerdefrist als unzulässig, findet gegen den Verwerfungsbeschluss keine zulassungsfreie Rechtsbeschwerde statt.

Wie der Bundesgerichtshof bereits ausgeführt

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Die Verfassungsbeschwerde des Verfahrenspflegers

In seiner Eigenschaft als Verfahrenspfleger im Unterbringungsverfahren ist der BetVerfahrenspflegerreuer als Partei kraft Amtes berechtigt, Rechte des Betroffenen auch im Verfassungsbeschwerdeverfahren in eigenem Namen wahrzunehmen.

Zwar sind mit der Verfassungsbeschwerde grundsätzlich eigene Rechte in eigenem Namen geltend zu machen. Es

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Ambulante Zwangsbehandlung?

§ 1906a Abs. 1 Nr. 7 BGB n.F. hält an der Unzulässigkeit der ambulanten Zwangsbehandlung fest. Eine auf die Frage der Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung abziehlende Richtervorlage des Amtsgerichts Hersbruck hat das Bundesverfassungsgericht nach 2½ Jahren Beratungszeit nun als unzulässig behandelt:

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Ergänzungspflegschaft – und die nachträgliche Feststellung ihrer berufsmäßigen Führung

Ein formell rechtskräftiger Berichtigungsbeschluss, mit dem nachträglich die berufsmäßige Führung einer Ergänzungspflegschaft festgestellt wird, ist für das Vergütungsfestsetzungsverfahren auch dann bindend, wenn die Voraussetzungen für eine Berichtigung des Bestellungsbeschlusses nicht vorgelegen haben.

Die für den Vergütungsanspruch konstitutive Feststellung der berufsmäßigen

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