Das Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen vom 21. Dezember 2019 ist zum Jahresbeginn am 1. Januar 2020 in kraft getreten.
Mit diesem Gesetz ist die EU-Richtlinie zur Verhinderung der Erosion deutschen Steuersubstrats durch Identifizierung und Verringerung
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