Die inhaltlich unrichtige Rechtsmittelbelehrung

Ein durch eine inhaltlich unrichtige Rechtsmittelbelehrung hervorgerufener Rechtsirrtum einer anwaltlich vertretenen Partei ist nicht verschuldet, wenn die Rechtsmittelbelehrung nicht offenkundig fehlerhaft und der durch sie verursachte Irrtum nachvollziehbar ist.

Anlass für diese Entscheidung des Bundesgerichtshofs war ein Rechtsstreit in einer

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Büroorganisation und Fristenkontrolle

Die Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts in Fristensachen verlangt zuverlässige Vorkehrungen für einen rechtzeitigen Ausgang fristwahrender Schriftsätze. Der Prozessbevollmächtigte muss durch eine zureichende Ausgangskontrolle dafür Sorge tragen, dass ein fristgebundener Schriftsatz rechtzeitig hergestellt wird und innerhalb der Frist beim zuständigen Gericht eingeht.

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Beginn der Widereinsetzungsfrist

Die Wiedereinsetzungsfrist beginnt spätestens mit dem Zeitpunkt, in dem der verantwortliche Anwalt bei Anwendung der unter den gegebenen Umständen von ihm zu erwartenden Sorgfalt die eingetretene Säumnis hätte erkennen können und müssen.

Wird dem Anwalt die Handakte zur Fertigung der

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Bundesverwaltungsgericht

Rechtsmittelbegründung beim iudex ad quem

Geht eine fristgebundene Rechtsmittelbegründung oder ein entsprechender Verlängerungsantrag statt beim Rechtsmittelgericht bei dem erstinstanzlichen Gericht ein, ist dieses lediglich verpflichtet, den Schriftsatz im ordentlichen Geschäftsgang an das Rechtsmittelgericht weiterzuleiten.

Die zunächst unterbliebene Übersendung der Gerichtsakten an das Beschwerdegericht ist für

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Die unterlassene Selbstpfändung

Der Prozessvertreter des Beklagten verletzt seine Pflichten aus dem Anwaltsvertrag, wenn er die Pfändung und Überweisung der Klageforderung an seine Partei nicht geltend macht.

Die Pfändung in eigene Schuld ist jedenfalls dann zulässig, wenn sie dazu dient, dem Gläubiger die

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Zwei Fristenkalender

Übergroße Vorsicht bei der Fristenkontrolle kann für den Anwalt auch einmal nach hinten losgehen: Werden im Büro eines Anwalts zwei Fristenkalender – etwa ein Fristenkalender in elektronischer Form und einer in Papierform – geführt, die für die Fristenkontrolle maßgeblich sind,

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Geldscheine

Fristenkontrolle und das Faxprotokoll

Bei der Übermittlung Frist wahrender Schriftsätze per Telefax kommt der Rechtsanwalt seiner Verpflichtung zu einer wirksamen Ausgangskontrolle nur dann nach, wenn er seinen Büroangestellten die Weisung erteilt, sich einen Sendebericht ausdrucken zu lassen, auf dieser Grundlage die Vollständigkeit der Übermittlung

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Das falsche Gericht in der Berufungsschrift

Ein Rechtsanwalt darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass eine Büroangestellte, die sich bisher als zuverlässig erwiesen hat, die konkrete Einzelanweisung befolgt, die von ihm unterzeichnete Berufungsschrift dahin zu berichtigen, dass auf der durchgestrichenen ersten Seite die Adresse des Landgerichts durch die

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Fristenkalender im Computer? Ausdrucken!

Ein anwaltliches Organisationsverschulden liegt vor, wie der Bundesgerichtshof aktuell nochmals betont, wenn ein Rechtsanwalt einen EDV-gestützten Fristenkalender verwendet, aber nicht anordnet, dass die Eingaben in diesen Kalender jeweils durch Ausgabe der eingegebenen Einzelvorgänge über einen Drucker oder durch Ausgabe eines

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Anwaltsverschulden per Einzelanweisung

Eine Einzelanweisung, die nicht erkennen lässt, dass von dem üblichen Arbeitsablauf abgewichen werden soll, entlastet den Rechtsanwalt nicht von einer unzureichenden Büroorganisation.

Wieder einmal eine weitere Episode im ständigen Kampf der Rechtsprechung um die selbstverständlich vorauszusetzende Superorganisation einer Anwaltskanzlei, in

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Geldrechner

Sofortige Streichung im Fristenkalender

Der Bundesgerichtshof hat die nahezug endlose Rechtsprechung zu den einem Rechtsanwalt im Rahmen der Fristenkontrolle obliegenden Organisationspflichten um eine weitere Verhaltenregel erweitert:

Eine Frist darf im Fristenkalender erst gestrichen werden, wenn die fristwahrende Maßnahme durchgeführt, der Schriftsatz also abgesandt oder

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Landgericht Bremen

Doch keine Präklusion im ersten Termin

Jede Partei hat gemäß § 282 Abs. 1 ZPO in der mündlichen Verhandlung ihre Angriffs- und Verteidigungsmittel, insbesondere Behauptungen, Bestreiten, Einwendungen, Einreden, Beweismittel und Beweiseinreden, so zeitig vorzubringen, wie es nach der Prozesslage einer sorgfältigen und auf Förderung des Verfahrens

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Keine Kontrolle durch Anwaltskollegen

Gegen eine Fristversäumnis hilft nur eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Eine Wiedereinsetzung wird allerdings nur gewährt, wenn die Fristversäumnis der Partei unverschuldet war, wobei der säumigen Partei ein Verschulden ihres Prozessbevollmächtigten wie eigenes Verschulden angerechnet wird. Bei der Frage,

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Landgericht Bremen

Die Verhinderung des kranken Rechtsanwalts

Ein Prozessbevollmächtigter, der infolge Erkrankung an der Wahrnehmung eines Termins zur mündlichen Verhandlung gehindert ist, hat nach Ansicht des Bundesgerichtshofs alle erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um das Gericht rechtzeitig von seiner Verhinderung zu unterrichten.

Voraussetzung jeder Terminverlegung ist,

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