Der Bundesgerichtshof hat Schadensersatzansprüche eines Gebrauchtwagenkäufers gegen die Volkswagen AG verneint, der einen mit einem Dieselmotor der Baureihe EA189 ausgestatteten Gebrauchtwagen erst nach Bekanntwerden des „Dieselskandals“ gekauft hat. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen des von der Volkswagen AG durchgeführten
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