Eine Betriebsvereinbarung, die den Ausschluss ordentlicher betriebsbedingter Kündigungen vorsieht, darf hiervon Arbeitnehmer, die dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf einen Rechtsnachfolger widersprochen haben, nicht ausnehmen. Eine derartige Regelung verstößt gegen den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz und ist rechtsunwirksam. In dem jetzt vom Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschiedenen Fall betreibt die Beklagte in Berlin eine Bank.
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