Falsche Angaben im Vermögensverzeichnis

Wer zwar gemeinsam mit der Gerichtsvollzieherin ein Vermögensverzeichnis ausfüllt, sich dann aber nach Belehrung über die Strafbarkeit einer eidesstattlichen Versicherung weigert, dieses Vermögensverzeichnis zu unterschreiben (und auch nicht in sonstiger Weise die Richtigkeit seiner Angaben an Eides statt versichert), erfüllt

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Laptop

Ladung zur eV-Abgabe

Der Gerichtsvollzieher hat dem Schuldner mit der Ladung zum Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung eine Abschrift des Vollstreckungsauftrags zuzustellen. Er kann den Gläubiger auffordern, eine solche Abschrift ein-zureichen, ist aber nicht berechtigt, das Zwangsvollstreckungsverfahren einzustellen, wenn der Gläubiger dieser

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AG/LG Düsseldorf

Nachbesserung einer eidesstattlichen Versicherung

Der Gläubiger kann die Nachbesserung einer eidesstattlichen Versicherung verlangen, wenn er glaubhaft macht, dass der Schuldner versehentlich unzutreffende Angaben zum Drittschuldner einer im Vermögensverzeichnis genannten Forderung gemacht hat.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Gläubiger die Nachbesserung einer eidesstattlichen

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