Oberlandesgericht Karlsruhe

Wiedereinsetzung – und die für nicht glaubhaft befundene anwaltliche Versicherung

Mit den Pflichten des Rechtsmittelgerichts, wenn es einer anwaltlichen Versicherung im Verfahren der Wiedereinsetzung keinen Glauben schenkt hatte sich erneut zu befassen: Dem zugrunde lag eine verspätet eingeganene Berufungsbegründung: Die Kläger darunter ein Rechtsanwalt, der auch den anderen Kläger vertritt- machen gegen die Beklagten Ansprüche im Zusammenhang mit einem Medizinprodukt

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Amtsgericht Schöneberg

Vereinfachter Vollstreckungsauftrag bei Vollstreckungsbescheiden – aber nur gegenüber dem Gerichtsvollzieher

Die Regelung des § 754a Abs. 1 ZPO erfasst ausschließlich an den Gerichtsvollzieher gerichtete Vollstreckungsaufträge und nicht auch einen an das Vollstreckungsgericht gerichteten Antrag auf Erlass eines Erzwingungshaftbefehls. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hat der Gläubiger gegen die Schuldnerin die Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid wegen einer Geldforderung nebst

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Kalender

Wiedereinsetzung – und die nicht geglaubte eidesstattliche Versicherung

Schenkt das Rechtsmittelgericht einer eidesstattlichen Versicherung im Verfahren der Wiedereinsetzung keinen Glauben, muss es den die Wiedereinsetzung Begehrenden darauf hinweisen und ihm Gelegenheit geben, entsprechenden Zeugenbeweis anzutreten. Zudem ist dann die Prüfung veranlasst, ob nicht bereits in der Vorlage der eidesstattlichen Versicherung zugleich ein Beweisangebot auf Vernehmung des Erklärenden als

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Pflicht zur Auskunft und Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung – und die Beschwer

Der Wert des Beschwerdegegenstands eines Rechtsmittels gegen die Verpflichtung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung bemisst sich nach denselben Grundsätzen wie bei der Verpflichtung zur Auskunftserteilung. Bei dieser ist grundsätzlich das Interesse des Rechtsmittelführers maßgeblich, die Auskunft nicht erteilen zu müssen. Abgesehen von dem Fall eines besonderen Geheimhaltungsinteresses ist hierbei auf

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Wiedereinsetzung – und der Vortrag des Prozessbevollmächtigten

Zwar darf grundsätzlich von dem Anwalt als richtig oder an Eides statt versicherten Vorbringen in einem Wiedereinsetzungsantrag ausgegangen werden. Dies gilt aber dann nicht, wenn konkrete Anhaltspunkte es ausschließen, den geschilderten Sachverhalt mit überwiegender Wahrscheinlichkeit als zutreffend anzusehen. Die Frage, ob die eine Wiedereinsetzung begründenden Tatsachen im Sinne von §

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Wiedereinsetzung – und die unglaubwürdige eidesstattliche Versicherung

Wenn ein Gericht einer eidesstattlichen Versicherung im Verfahren der Wiedereinsetzung keinen Glauben schenken will, muss es die Partei zuvor darauf hinweisen und ihr Gelegenheit geben, entsprechenden Zeugenbeweis anzutreten. Hierzu ist ein Hinweis auf die für das Berufungsgericht insoweit maßgeblichen Umstände erforderlich. Unabhängig davon hätte das Berufungsgericht prüfen müssen, ob in

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Falsche Angaben im Vermögensverzeichnis

Wer zwar gemeinsam mit der Gerichtsvollzieherin ein Vermögensverzeichnis ausfüllt, sich dann aber nach Belehrung über die Strafbarkeit einer eidesstattlichen Versicherung weigert, dieses Vermögensverzeichnis zu unterschreiben (und auch nicht in sonstiger Weise die Richtigkeit seiner Angaben an Eides statt versichert), erfüllt nicht die Voraussetzungen des § 156 StGB. Zu der hier

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Die falsche eidesstattliche Versicherung des Arbeitnehmers

Gibt der Arbeitnehmer in einem Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber vorsätzlich eine falsche eidesstattliche Versicherung ab, kann dies die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses – womöglich gar die außerordentliche – rechtfertigen. Eine Kündigung ist iSv. § 1 Abs. 2 KSchG durch Gründe im Verhalten des Arbeitnehmers bedingt, wenn dieser seine vertraglichen Haupt-

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Anwaltlicher Beistand für die eidesstattliche Versicherung

Bei der Prüfung, ob es dem zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verurteilten Beklagten nicht zugemutet werden kann, die eidesstattliche Versicherung ohne anwaltlichen Rat und Beistand abzugeben, ist dem Verpflichteten ein großzügiger Beurteilungsspielraum zuzubilligen. Der Wert des Beschwerdegegenstands bemisst sich im Fall der Einlegung eines Rechtsmittels gegen die Verurteilung zur Abgabe

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Pleite oder nicht pleite – nicht nur das ist die Frage

In schöner Regelmäßigkeit erscheinen neue Informationen über den früheren Vorstandsvorsitzenden der Arcandor AG: Am vergangenen Freitag hat Herr Dr. Middelhoff seine Vermögensverhältnisse offenlegen müssen – jedenfalls dem Gerichtsvollzieher und dem Gläubiger gegenüber. Durch das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung ist die Pflicht des Schuldners zur Erteilung der

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Anwaltlicher Beistand für die eidesstattliche Versicherung

Bei der Prüfung, ob es dem zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verurteilten Beklagten nicht zugemutet werden kann, die eidesstattliche Versicherung ohne anwaltlichen Rat und Beistand abzugeben, ist dem Verpflichteten ein großzügiger Beurteilungsspielraum zuzubilligen. Der Wert des Beschwerdegegenstands bemisst sich im Fall der Einlegung eines Rechtsmittels gegen die Verurteilung zur Abgabe

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Die Vorstrafe und die Zulassung zur Anwaltschaft

Nach § 7 Nr. 5 BRAO ist die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft zu versagen, wenn der Bewerber sich eines Verhaltens schuldig gemacht hat, das ihn unwürdig erscheinen lässt, den Beruf eines Rechtsanwalts auszuüben. Unwürdig ist insbesondere ein Verhalten, das sich in Straftaten zeigt, die sich gegen Rechtsgüter richten, die für die

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Buchregal

Keine eidesstattliche Offenbarungsversicherung während des Insolvenzverfahrens

Das Verbot von Zwangsvollstreckungen für einzelne Insolvenzgläubiger während der Dauer des Insolvenzverfahrens gilt auch für das Verfahren der eidesstattlichen Offenbarungsversicherung. Die Frage, ob das während des Insolvenzverfahrens nach § 89 Abs. 1 InsO bestehende Vollstreckungsverbot auch für Anträge auf Abgabe einer eidesstattlichen Offenbarungsversicherung nach §§ 807, 899 ff ZPO gilt,

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Nachtbaustelle

Umfang der Schuldnerauskunft bei der eidesstaatlichen Versicherung

Der Schuldner muss in der eidesstattlichen Versicherung grundsätzlich auch Ansprüche auf Beitragsrückerstattung und auf Leistungsansprüche aus Sachversicherungen sowie auf Erstattung von überzahlten Abschlägen auf Verträge mit Energieversorgern angeben. Ob der Schuldner Fragen des Gläubigers zu diesen Themen beantworten muss, die über diejenigen hinausgehen, die im herkömmlich verwendeten Formblatt zur Erstellung

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Eidesstattliche Versicherung durch den WEG-Verwalter

Dritte, die die eidesstattliche Versicherung für einen Schuldner abgeben sol-len, sich dazu aber nicht für berechtigt oder verpflichtet halten, steht ein Widerspruchsrecht zu. Der Verwalter ist berechtigt und verpflichtet, die eidesstattliche Versicherung für die Wohnungseigentümergemeinschaft abzugeben. Statthafter Widerspruch des WEG-Verwalters Der Widerspruch der Verwalterin im Termin zur Abgabe der eidesstattlichen

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Laptop

Ladung zur eV-Abgabe

Der Gerichtsvollzieher hat dem Schuldner mit der Ladung zum Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung eine Abschrift des Vollstreckungsauftrags zuzustellen. Er kann den Gläubiger auffordern, eine solche Abschrift ein-zureichen, ist aber nicht berechtigt, das Zwangsvollstreckungsverfahren einzustellen, wenn der Gläubiger dieser Aufforderung nicht nachkommt. Sowohl der Auftrag zur Zwangsvollstreckung (§ 754

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Bekleidungsgeschäft

Eidesstattliche Offenbarungsversicherung eines selbständigen Arztes

Die Auskunftsverpflichtung nach § 807 ZPO erstreckt sich auch auf künftige Forderungen des Schuldners, sofern der Rechtsgrund und der Drittschuldner der Forderung im Zeitpunkt der Auskunftserteilung hinreichend bestimmt sind. Bei künftigen Forderungen eines selbständig tätigen Schuldners gegen seine Kunden ist diese Voraussetzung allerdings regelmäßig nur im Falle einer laufenden Geschäftsbeziehung

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Schmerzensgeld für eine falsche Gegendarstelllung

Besteht bei der Erwirkung einer falschen Gegendarstellung ein Anspruch der betroffenen Journalistin auf eine immaterielle Geldentschädigung? Das Oberlandesgericht Karlsruhe – Außensenate Freiburg – verneinte dies: In dem vom Oberlandesgericht Karlsruhe entschiedenen Fall begehrten die beiden Klägerinnen vom Beklagten H.E.B., einem insbesondere bei einem privaten Fernsehsender tätigen bekannten Fernsehmoderator, eine immaterielle

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AG/LG Düsseldorf

Nachbesserung einer eidesstattlichen Versicherung

Der Gläubiger kann die Nachbesserung einer eidesstattlichen Versicherung verlangen, wenn er glaubhaft macht, dass der Schuldner versehentlich unzutreffende Angaben zum Drittschuldner einer im Vermögensverzeichnis genannten Forderung gemacht hat. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Gläubiger die Nachbesserung einer eidesstattlichen Versicherung verlangen, wenn der Schuldner ein äußerlich erkennbar unvollständiges, ungenaues

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Insolvenz

Eidesstattliche Versicherung des Insolvenzschuldners

Der Schuldner kann die eidesstattliche Versicherung der Vollständigkeit des von dem Insolvenzverwalter gefertigten Vermögensverzeichnisses nicht unter Berufung auf Unrichtigkeiten oder Unvollständigkeiten verweigern. Das Verzeichnis der Massegegenstände (§ 151 InsO) bildet zusammen mit dem Gläubigerverzeichnis (§ 152 InsO) die Grundlage für die Vermögensübersicht (§ 153 InsO). Die Vermögensübersicht soll den Gläubigern

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Wiedereinsetzung bei nicht geglaubter eidesstattlicher Versicherung

Wenn das Beschwerdegericht im Verfahren der Wiedereinsetzung einer eidesstattlichen Versicherung keinen Glauben schenkt, muss es den Antragsteller darauf hinweisen und entsprechenden Zeugenbeweis erheben. Soweit das Gericht den eidesstattlichen Versicherungen keine hinreichende Glaubhaftmachung für den Wiedereinsetzungsvortrag entnommen hat, bemängelt der Bundesgerichtshof in einer aktuellen Rechtsbeschwerde-Entscheidung, dass die hierauf beruhende Ablehnung des

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Restschuldbefreiung und Verfahrensobliegenheiten

Das Insolvenzgericht versagt die Restschuldbefreiung auf Antrag eines Insolvenzgläubigers, wenn der Schuldner während der Laufzeit der Abtretungserklärung eine seiner Obliegenheiten verletzt und dadurch die Befriedigung der Insolvenzgläubiger beeinträchtigt, § 296 Abs. 1 S. 1 InsO. Der Schuldner hat über die Erfüllung seiner Obliegenheiten Auskunft zu erteilen und, wenn es der

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Archiv

Nachbesserung einer eidesstattlichen Versicherung

Der Gläubiger kann Nachbesserung einer eidesstattlichen Versicherung hinsichtlich einer Forderung verlangen, sofern deren Pfändbarkeit nicht völlig ausgeschlossen und das Nachbesserungsverlangen damit nicht als mutwillig oder schikanös anzusehen ist. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 20. November 2008 – I ZB 20/06

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Zustimmungsersetzung vor Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

Das Hessische Landesarbeitsgericht hat einen Antrag auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zu einer außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes zurückgewiesen, weil der Arbeitgeber den Betriebsrat im Rahmen des Zustimmungsersetzungsverfahrens nicht ausreichend unterrichtet hat. Zur ausreichenden Unterrichtung gehöre – ebenso wie zur ordnungsgemäßen Anhörung zu einer beabsichtigten außerordentlichen Kündigung im Rahmen des

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Vollstreckung beim alten Vereinsvorsitzenden

Der einzige Vorstand eines eingetragenen Vereins, der sein Amt erst nach der Ladung zum Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung niedergelegt hat, ohne dass ein neuer gesetzlicher Vertreter bestellt worden ist, bleibt verpflichtet, für den Verein die eidesstattliche Versicherung abzugeben, wenn die Berufung auf die Amtsniederlegung rechtsmissbräuchlich wäre. Bundesgerichtshof, Beschluss

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