Kapitalmarktrechtliche Schadenersatzforderungen der Aktionäre von Wirecard können nicht als Insolvenzforderung im Rang des § 38 InsO zur Insolvenztabelle angemeldet werden. In dem hier erstinstanzlich vom Landgericht München I entschiedenen Fall hatte eine Kapitalverwaltungsgesellschaft, die Aktien der Wirecard AG ge- bzw. verkauft hatte, für die von ihr verwalteten Sondervermögen u.a. gegen
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