Aktionäre einer insolventen Aktiengesellschaft sind mit ihren kapitalmarktrechtlichen Schadensersatzansprüchen nicht als einfache Insolvenzgläubiger an der Verteilung der Insolvenzmasse zu beteiligen. Dementsprechend sind auch die von den Aktionären der Wirecard AG angemeldeten Ansprüche keine Insolvenzforderungen.
Die Wirecard AG war eine börsennotierte
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