Ist davon auszugehen, dass die Parteien einen Kaufvertrag mit einer Vorauszahlungspflicht des Käufers vereinbart haben, darf der Verkäufer den Kaufvertrag stornieren, wenn der Käufer die vereinbarte Vorkasse nicht leistet.
Mit dieser Begründung hat das Landgericht Coburg in dem hier vorliegenden
Artikel lesen
































