§15a RVG im Verwaltungsrecht

Die Neu­re­ge­lung der An­rech­nung zur An­rech­nung der au­ßer­ge­richt­li­chen Ge­schäfts­ge­bühr auf die ge­richt­li­che Verfahrensge­bühr durch dem neu in das Rechts­an­walts­ver­gü­tungs­ge­setz ein­ge­füg­ten § 15a RVG, mit der die in der Pra­xis stark pro­blem­be­haf­te­te An­rech­nungs­recht­spre­chung des Bun­des­ge­richts­hofs kor­ri­giert wer­den soll­te, ist mitt­ler­wei­le in

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Geldrechner

Der Zwangsverwalter und sein Anwalt

Honorare eines von dem Zwangsverwalter beauftragten Rechtsanwalts müssen im Vergütungsfestsetzungsverfahren wie Auslagen im Sinne von § 21 Abs. 2 Satz 1 ZwVwV abgerechnet werden. Daneben kann der Verwalter die Auslagenpauschale gemäß Satz 2 beanspruchen.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 2. Juli 2009

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2,0-Geschäftsgebühr vor dem Finanzamt

Die Vergütung für außergerichtliche Tätigkeiten richtet sich seit der Neuregelung des Kostenrechts zum 1. Juli 2004 durch das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz nach Teil 2 des Vergütungsverzeichnisses (VV) in der Anlage zum RVG. Die Gebühr für die Vertretung im Einspruchsverfahren vor dem Finanzamt

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Erledigungsgebühr beim Finanzgericht

Dem Bevollmächtigten steht im Verfahren vor dem Finanzgericht nach einer aktuellen Entscheidung des Finanzgerichts Köln eine Erledigungsgebühr zu, weil der Bevollmächtigte darauf hingewirkt hat, dass der von ihm vertretene Kläger sein ursprüngliches Klagebegehren im Interesse der außergerichtlichen Beendigung des Rechtsstreits

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Pflichtverteidigervergütung bei Freispruch

Das Bundesverfassungsgericht hatte sich jetzt mit der Verfassungsbeschwerde eines Rechtsanwalts zu beschäftigen, der in einem gegen mehrere Angeklagte gerichteten Strafverfahren einem der Angeklagten als Pflichtverteidiger beigeordnet worden war. Die Angeklagten wurden rechtskräftig freigesprochen; die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen

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Erfolgshonorare

Der Deutsche Bundestag hat heute ein Gesetz zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren beschlossen. Danach können künftig Rechtsanwalt und Mandant eine erfolgsabhängige Vergütung im Einzelfall vereinbaren, wenn der Rechtsuchende ohne diese Möglichkeit davon absehen würde, den Rechtsweg zu

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Erfolgshonorar

Die Bundesregierung hat heute einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren beschlossen. Künftig können Rechtsanwalt und Mandant eine erfolgsabhängige Vergütung im Einzelfall vereinbaren, wenn der Rechtssuchende ohne diese Möglichkeit davon absehen würde, den Rechtsweg zu beschreiten.

Rechtsanwalt

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